Baum- und Heckenschnitt: Hobbygärtner dürfen zur Schere greifen
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Wer einen Baum fällen möchte, sollte aber unbedingt vorher abklären, ob es in seiner Gemeinde eine Baumsatzung gibt, die das Fällen bestimmter Bäume verbietet bzw. eine Genehmigung da-für verlangt. Auch wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss das Vorha-ben zurückgestellt werden. Denn das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Deswegen müs-sen sie – bevor Sie die Heckenschere ansetzen – unbedingt prüfen, ob sich Vögel in Ihrer Hecke ein Nest gebaut haben. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
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Datum: 19.10.2015 - 15:46 Uhr
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