Westfalen-Blatt: zur Sterbehilfe
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Deutschland ist der Tod das größte Tabu. In einer vom Jugendwahn
gekennzeichneten Gesellschaft, in der alte Menschen nicht alt genannt
werden wollen und die Werbung Vitalität bis zum Schluss verspricht,
ist Sterben schlicht nicht vorgesehen. An Allerheiligen und am
Totensonntag werden wir dann doch mit der Endlichkeit von Leben
konfrontiert - und verdrängen diese Erkenntnis schnell wieder.
Patientenverfügungen? Darüber möchte niemand gern nachdenken. Wer
danach gefragt wird, wie er sterben möchte, antwortet meist: ohne
Schmerzen friedlich im Schlaf. Die Realität sieht leider oft anders
aus. Manchmal werden die letzten Wochen und Monate zur Qual und der
Tod erscheint schließlich wie eine Erlösung. Wie den Menschen am
Lebensende geholfen werden kann und wer das darf, darüber entscheidet
heute und morgen der Bundestag. Den Königsweg für die letzte
Lebensetappe gibt es nicht, sehr wohl aber Irrwege. Dazu gehört die
gewerbsmäßig betriebene Sterbehilfe in Form von Vereinen. Der Tod
Schwerkranker darf nicht zum profitablen Geschäft werden. Die
Existenz solcher Vereine kann auf Patienten, die noch am Leben
hängen, erheblichen Druck auslösen - in der Form, dass die
fragwürdigen Dienste in Anspruch genommen werden, um den Angehörigen
nicht länger »zur Last zu fallen«. Geschäftsmäßige Suizidbeihilfe
sollte gesetzlich verboten werden, nicht nur die von Vereinen,
sondern auch die von Personen, also auch von Ärzten, die sich als
Handlanger des Todes empfehlen. Dieser Vorschlag der
Parlamentariergruppe um Kerstin Griese (SPD) ist sinnvoll, weil er
Angehörige und nahestehende Personen vor Bestrafung schützt. Der
Bundestag muss die Frage beantworten, ob Ärzte das Sterben nur
begleiten, sondern generell den Tod auch in Form des assistierten
Suizids herbeiführen dürfen. Eine Freigabe wäre ein weiterer Irrweg.
Sie würde im Widerspruch zum ärztlichen Standesrecht stehen und die
Mediziner in Gewissensnöte stürzen. Menschen sollten nicht durch die
Hand, sondern an der Hand eines anderen sterben, sagte der ehemalige
Bundespräsident Horst Köhler. Er hat recht. Ärzte sollten bei der
Palliativversorgung ihre ganze Kompetenz einbringen, damit Todkranke
die Schmerzen ertragen. Ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung dürfe
nicht zum Normalfall werden, warnte der ehemalige Ratsvorsitzende
der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, in der
Talkshow »Hart aber fair«. Sterben ist hart und nicht immer fair,
weil auch junge Menschen manchmal viel zu früh gehen müssen. Ihnen
den Abschied durch eine bessere Palliativversorgung und ein dichtes
Netz von Hospizen zu erleichtern, ist besser, als dem assistierten
Suizid den Weg zu bahnen.
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Datum: 04.11.2015 - 21:00 Uhr
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