Ohoven: Deutschland darf nicht ins digitale Abseits geraten - Mittelstand braucht klare Regelung bei Störerhaftung
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Änderungsentwurf des Telemediengesetzes erklärt Mittelstandspräsident
Mario Ohoven: "Die Bundesländer haben heute ein klares Zeichen gegen
die Störerhaftung gesetzt und damit die Forderungen des Mittelstands
unterstützt. Dem sollten sich nun auch Bundestag und Bundesregierung
anschließen. Die deutsche Wirtschaft muss bei der Digitalisierung
wettbewerbsfähig bleiben.
Der BVMW hatte in einer Stellungnahme an das
Bundeswirtschaftsministerium dazu aufgefordert, den freien und
offenen WLAN-Zugang zu ermöglichen. Die Möglichkeit, lückenlos
digital zu kommunizieren, ist gerade für kleine und mittlere
Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
Durch die Änderung des Telemediengesetzes sollte für Anbieter
Rechtssicherheit geschaffen werden. Dies wird durch den aktuellen
Entwurf nicht erreicht. Insbesondere Formulierungen wie 'angemessene
Sicherungsmaßnahmen' führen eher zum Gegenteil. Das haben die Länder
mit ihrem heutigen Votum bestätigt.
Wir setzen uns im Sinne des Mittelstands und der
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands für klare Regelungen ein. Es ist
sicherzustellen, dass die Störerhaftung für WLAN-Anbieter in
Deutschland kein Thema mehr ist. Dies ist in nahezu allen anderen
europäischen Ländern bereits der Fall. Deutschland darf nicht ins
digitale Abseits geraten."
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BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: presse@bvmw.de
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Datum: 06.11.2015 - 14:56 Uhr
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