Strobl: Rechtliche Grundlagen der strategischen Fernmeldeaufklärung schärfen
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Das Parlamentarische Kontrollgremium hat seit Mitte Oktober die
Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes untersucht und
hierzu eine Task-Force eingesetzt sowie Berichterstatter ernannt. Ein
vorläufiger Bericht liegt nun vor. Dazu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl: "Mit den
Empfehlungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind nun eine
ganz Reihe von konkreten und substantiellen Vorschlägen erarbeitet
worden, die eine gute Grundlage für klarstellende Regelungen für die
strategische Fernmeldeaufklärung im BND-Gesetz legen.
Im Zuge einer entsprechenden Reform gilt es insbesondere, die
rechtliche Grundlage für den Einsatz der strategischen
Fernmeldeaufklärung zu schärfen. Wir müssen durch eine Eingrenzung
des bisherigen Anwendungsbereichs sicherstellen, dass der Schutz
sensibler Ziele von EU-Bürgern und EU-Einrichtungen gewährleistet
ist.
Die Arbeit der Task Force macht deutlich, dass mit dem
entsprechenden Instrumentarium die parlamentarische Kontrolle der
Nachrichtendienste greift und funktioniert. Wir wollen sie
entsprechend unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag weiter
ausbauen".
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Datum: 17.12.2015 - 16:12 Uhr
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