Strobl: Begehung schwerer Straftat verwirkt Gastrecht
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erleichterter Ausweisung von Straftätern
Am heutigen Dienstag haben sich der Bundesminister des Innern
Thomas de Maizière und der Bundesminister für Justiz und
Verbraucherschutz Heiko Maas auf einen gemeinsamen Vorschlag zur
erleichterten Ausweisung von Straftätern verständigt. Hierzu erklärt
der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Strobl:
"Wer bei uns eine schwere Straftat begeht verwirkt sein Gastrecht
und muss das Land unverzüglich verlassen. Die Absenkung der
Ausweisungshürden, auf die sich die beiden Minister geeinigt haben,
ist absolut richtig und entspricht unseren Erwartungen. Die
Ereignisse in Köln und anderen deutschen Großstädten erforderten ein
rasches und konsequentes Handeln. Gut, dass das jetzt geschehen ist.
Wir dürfen, wollen und werden niemanden sehenden Auges in den Tod
schicken. Aber was möglich ist, muss konsequent gemacht werden -
sowohl bei der nationalen Gesetzgebung als auch beim Vollzug, der
Sache der Länder ist.
Wenn sich bestimmte Staaten weigern, ihre straffällig gewordenen
Staatsbürger zurückzunehmen, dann müssen wir diesen Punkt dringend in
Gesprächen mit diesen Ländern klären. Das gehört zur außenpolitischen
Agenda.
Frauen zu umzingeln, zu begrapschen oder auszurauben geht gar
nicht. Dafür gibt es rote Karte. Das Strafrecht gibt hier die
passenden Antworten. Wir fordern sofortige Untersuchungshaft für alle
Täter und ebenso schnelle wie konsequente Verurteilungen. Wir werden
Schutzlücken bei solchen widerwärtigen sexuellen Übergriffen wie in
Köln schließen."
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Datum: 12.01.2016 - 15:19 Uhr
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