Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Katia Meyer-Tien zum gescheiterten Cannabis-Referendum in Bayern
ID: 1311647
gar nicht anders, als die Zulassung des Cannabis-Volksbegehrens
abzulehnen. Zu viele formale Fehler sind den Initiatoren unterlaufen,
zu weit hergeholt war die Begründung, Bayern sei ein eigener Staat,
dessen Bürger das Recht hätten, sich ungeachtet der Bundesgesetze
eigene Gesetze zu geben. Der Todesstoß für die Initiative soll und
darf diese Entscheidung aber nicht sein. Denn Tausende Patienten in
Deutschland erhoffen sich von Cannabismedikamenten keinen Rausch,
sondern ein schmerzfreies und lebenswertes Leben. Für viele von ihnen
ist es die letzte Hoffnung. Und auch in der Suchtprävention ist
umstritten, ob die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen
tatsächlich dazu geeignet sind, Menschen vom Cannabis-Konsum
abzuhalten. Das Verfassungsgericht selber hat schon in der Anhörung
der Initiatioren angemahnt, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
von 1994 zu folgen, die Erfahrungen im Ausland mit der Legalisierung
von Cannabis und medizinischen Cannabisprodukten auszuwerten und die
Verfassungsmäßigkeit des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene zu
prüfen. Das ist ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.01.2016 - 21:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1311647
Anzahl Zeichen: 1467
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Regensburg
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 305 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Katia Meyer-Tien zum gescheiterten Cannabis-Referendum in Bayern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mittelbayerische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).