Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Wenn kündigen, dann richtig!
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Bei der Kündigung des Mietvertrages gilt: Ganz oder gar nicht
Wie bei allen Dingen im Leben, gibt es selbstverständlich auch hier Ausnahmen: „Kann der Vermieter nachweisen, dass er neuen Mietraum schaffen will indem er Nebenräume oder Grundstücksteile nutzt, können diese einzeln gekündigt werden“, erklärt Magdeburger Immobilienspezialist Thomas Filor. Dabei kann es sich zum Beispiel um Speicher- oder Kellerräume, Waschküchen, Abstellräume, Gärten oder Stellplätze handeln. „In derartigen Fällen reicht es sogar, dass der Vermieter die Räume oder Flächen dem Bewohner der neu geschaffenen Wohnung zur Verfügung stellen will“, bestätigt auch der DMB. Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist darf der Vermieter dann den jeweiligen Mieter kündigen, ganz gleich, wie lange dieser die Immobilie gemietet hatte. „Verständlicherweise ist ein solcher Fall für Mieter sehr ärgerlich, jedoch gibt es auch hier Mittel und Wege sich zu einigen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor abschließend: Wer nämlich der Teilkündigung widersprechen will, kann sich auf die sogenannte Sozialklausel berufen. Diese beinhaltet, dass die Herausgabe der Garage oder des Gartens für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeutet. Des Weiteren können Betroffene die Miete kürzen, wenn sie durch eine Teilkündigung den Garten oder Keller verlieren.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/
Datum: 23.02.2016 - 12:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 23.02.2016
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