Winkelmeier-Becker/Wanderwitz: Genossenschaften sind Eckpfeiler für bürgerschaftliches Engagement

Winkelmeier-Becker/Wanderwitz: Genossenschaften sind Eckpfeiler für bürgerschaftliches Engagement

ID: 1333655
(ots) - Union lehnt Verwässerung der Rechtsform ab

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV)
hat am gestrigen Montag Zahlen zu Neugründungen von Genossenschaften
im Jahr 2015 bekannt gegeben. Danach wurden im Jahr 2015 124 neue
Genossenschaften gegründet, 2.700 Personen waren als Gründer
beteiligt. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter Marco Wanderwitz:

"Die aktuellen Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Rechtsform
der eingetragenen Genossenschaft genießt hohes Vertrauen bei
Gründern, aber auch bei vorhandenen Mitgliedern, Kunden und
Kreditgebern.

Mit der Gründungsprüfung und der umfangreichen Beratung bietet die
Genossenschaft gute Voraussetzungen, damit sich bürgerschaftliches
Engagement erfolgreich und nachhaltig entfalten kann. Dank dieser
Merkmale ist zudem die Insolvenzquote bei Genossenschaften besonders
niedrig.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht daher dafür ein, die
Rechtsform der Genossenschaft mit ihren Qualitätsmerkmalen zu
bewahren. Eine Verwässerung durch Schaffung einer neuen
genossenschaftsrechtlichen Rechtsform ohne Prüfungsverpflichtung bei
der Gründung und in der Folgezeit lehnen wir ab.

Dagegen sind außerhalb des Genossenschaftsrechts durchaus
Verbesserungen für bürgerschaftliche Initiativen denkbar.
Beispielsweise ist die Genehmigungspraxis zum wirtschaftlichen Verein
in den Ländern sehr unterschiedlich. Auch bei der Eintragung von
eingetragenen Vereinen sind die Gerichte zum Teil zurückhaltend.
Schließlich kann auch die Unternehmergesellschaft (UG) für bestimmte
Gründungen noch stärker in Betracht kommen.

Ob im sozialen Bereich, bei Dorfläden, in Energieprojekten oder
auch der Flüchtlingshilfe -der Staat muss für gute Rahmenbedingungen


sorgen, in denen sich bürgerschaftliche Initiativen entfalten können.
Denn bürgerschaftliches Engagement leistet einen unverzichtbaren
Beitrag zu einem lebenswerten Gemeinwesen."

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag zur 18. Wahlperiode haben CDU/CSU und SPD
vereinbart, die Gründung unternehmerischer Initiativen aus
bürgerschaftlichem Engagement zu erleichtern. Für solche Initiativen
soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder
Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und
Bürokratie vermeidet.

Nach einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie erstellten Studie, die im vergangenen Herbst vorgelegt wurde,
besteht im Genossenschaftsrecht kein grundlegender Reformbedarf:
Unter 150 befragten Genossenschaften, die zwischen 2006 und 2013
gegründet wurden, sind mehr als 90 Prozent zufrieden mit der
gewählten Rechtsform und lehnen Änderungen am genossenschaftlichen
Prüfungs- und Beratungsansatz ab. Eine deutliche Mehrheit bewertet
Vorteile wie Vertrauen und Sicherheit höher als die Kostennachteile
der Rechtsform. Selbst Kleinstgenossenschaften wie Dorfläden mit
geringfügiger wirtschaftlicher Tätigkeit fordern mit Blick auf die
Kosten mehrheitlich keine generelle Abschaffung von
Pflichtmitgliedschaft und Abschlussprüfung. Auch gibt jeder zweite
derart firmierende Dorfladen an, dass die Prüfung unternehmerische
Fehlentscheidungen früh verhindere.



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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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