Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Urteil im Porsche-Prozess
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beiden früheren Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger
Härter war ähnlich groß wie einst im Fall von Thomas Middelhoff und
Uli Hoeneß. Doch der Ausgang hätte unterschiedlicher kaum sein
können. Hier der Freispruch erster Klasse, dort die Verurteilungen
zu Gefängnisstrafen. Um es klipp und klar zu sagen: Die drei
Verfahren sind inhaltlich nicht miteinander zu vergleichen und die
Urteile daher erst recht nicht. Eines aber verbindet die Prozesse
doch: Sie zeigen, dass der Spruch »Die Kleinen hängt man, die Großen
lässt man laufen« nur so dahergesagt ist. Die drei Fälle belegen
nicht zuletzt die Unabhängigkeit der Gerichte als Judikative im Land.
Zumindest bei Porsche und Middelhoff basierten die Vorwürfe im
Wesentlichen auf Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaften. Während
das Stuttgarter Gericht den Anklägern eine schwere Abfuhr erteilte,
folgten die Essener Richter im Fall des Managers Middelhoff einst
der Argumentation auf ganzer Linie. Die deutschen Gerichte mögen
nicht immer und erst recht nicht immer zu 100 Prozent richtig liegen,
das Grundvertrauen in sie ist aber gerechtfertigt. Das zeigen in
besonderer Weise auch solch schallende Ohrfeigen für die
Staatsanwaltschaft wie im Fall Porsche.
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Datum: 18.03.2016 - 21:00 Uhr
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