Rheinische Post: Kommentar: Freigebiger Sozialstaat
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Europäischen Union. Wer im EU-Ausland mehr verdienen kann als zu
Hause, ist ausdrücklich eingeladen zu kommen. Für Sozialsysteme gilt
das nicht. Deshalb stößt sich der Grundsatz der Freizügigkeit so
häufig am Sozialstaatsprinzip. Die Arbeitgeber liegen richtig, wenn
sie jetzt fordern, diesen Konflikt endlich zu lösen. Wer in unseren
Arbeitsmarkt einwandert, hat nicht automatisch das Recht auf alle
Sozialleistungen, die inländischen Arbeitnehmern zustehen. Diesen
Anspruch müssen sich Migranten aus dem EU-Ausland erwerben. Intensive
Arbeitssuche oder minimale Aktivitäten allein reichen dafür nicht
aus. Den Arbeitgebern schweben allerdings komplizierte Regeln vor.
Ist es nicht einfacher, den Anspruch an eine Wartezeit zu binden? Wer
eine bestimmte Zeit hier gearbeitet hat, erwirbt den Zugang zu allen
Sozialleistungen, die auch den Inländern zustehen. Das ist eine klare
Ansage und knüpft an das Modell an, das die Briten ausgehandelt
haben. Freizügigkeit und Sozialstaatlichkeit wären versöhnt.
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Datum: 29.03.2016 - 21:48 Uhr
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