Zu viel an die AfD gedacht: Christian Rath zur gescheiterten Verfassungsklage der Linken
ID: 1352961
Mehrheit. Niemand hat öfter daran erinnert als das
Bundesverfassungsgericht. Demokratie erfordert auch einen lebendigen
außerparlamentarischen Prozess und den offenen Schlagabtausch im
Parlament. Minderheiten müssen sich offen artikulieren und die
Mehrheit kontrollieren können. Die Kontrolle der Mehrheit ist aber
nicht so einfach, wenn eine Große Koalition regiert, die im Bundestag
achtzig Prozent der Sitze besetzt. Denn viele Minderheitenrechte
können laut Grundgesetz nur Abgeordnetengruppen geltend machen, die
mehr als ein Viertel der Sitze innehaben. Bei einer großen Koalition
laufen solche Garantien offensichtlich leer. Daran wollte das
Bundesverfassungsgericht nun aber erstaunlicherweise nichts ändern.
Es postuliert zwar einen Grundsatz der "effektiven Opposition", tut
dann aber nichts dafür, um die Effizienz auch einer zahlenmäßig
schwachen Opposition zu sichern. Das Recht, einen
Untersuchungsausschuss zu verlangen, wird von den Richtern zwar als
"elementares" Oppositionsrecht bezeichnet; wenn die Opposition zu
klein ist, hat sie dieses elementare Recht aber offensichtlich
verwirkt. Einerseits erklärt Karlsruhe, die Opposition dürfe bei
Ausübung ihrer Rechte nicht auf das "Wohlwollen der Mehrheit"
angewiesen sein. Bei der Frage, ob eine schwache Opposition überhaupt
Rechte hat, muss sie nach dem jetzigen Urteil aber sehr wohl auf den
"Goodwill" der Großen Koalition vertrauen. Die Richter betonen doch
selbst, dass die Oppositionsrechte nicht nur für die
Oppositionsparteien wichtig sind, sondern für die gesamte
Gesellschaft. Die Demokratie lebe von Wettbewerb und von der
Kontrolle. So gesehen haben die Richter sehenden Auges ihren eigenen
Prämissen widersprochen. Und warum all diese Inkonsistenz? Warum
werden Maßstäbe aufgestellt, an die man sich selbst nicht einmal zu
halten versucht? Haben die Richter zuviel an die AfD gedacht? Wollen
sie deshalb der Mehrheit freie Hand lassen, welche Rechte sie der
Opposition nach der nächsten Wahl gewährt? Das wäre tatsächlich ein
Armutszeugnis für die Demokratie. Und das Verfassungsgericht hätte
seine eigene Rolle als Integrationsorgan aufs Spiel gesetzt. Mit
Hasenfüßigkeit und einseitiger Rechtsprechung ist der Kampf gegen die
Rechtspopulisten sicher nicht zu gewinnen. Eine selbstbewusste
Demokratie braucht auch ein mutiges Verfassungsgericht.
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Datum: 03.05.2016 - 18:15 Uhr
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