Tillmann/Horb: Steuererklärungsfrist verlängert sich um zwei Monate
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entlastet
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens abschließend beraten. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie die zuständige
Berichterstatterin Margaret Horb:
"Mit den Änderungen haben wir einen ausgewogenen Kompromiss
zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft,
der steuerberatenden Berufe sowie der Finanzverwaltung erreicht. Das
Gesetz macht das Besteuerungsverfahren zukunftsfähig und passt es an
die modernen Bedingungen an.
Vorteile für die Bürger
- Bürgerinnen und Bürger werden von Bürokratieaufwand entlastet.
Sie brauchen zukünftig ca. 2,1 Millionen Stunden weniger, um
ihre Steuererklärung auszufüllen.
- Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 verlängern sich die
Steuererklärungsfristen. Bürgerinnen und Bürger haben zwei
Monate mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben.
- Zukünftig müssen weniger Belege an das Finanzamt übersandt
werden. Zuwendungsbescheinigung, Bescheinigungen über
Kapitalertragsteuer oder die Feststellung über den Grad der
Behinderung müssen durch die Steuerpflichtigen nur noch
vorgehalten werden. Banken können die Bescheinigungen über die
einbehaltenen Kapitalertragsteuern auch in elektronischer Form
zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf eine kostenlose
Papierbescheinigung bleibt aber erhalten.
- Der Gesetzentwurf sieht noch einen Verspätungszuschlag von 50
Euro vor. Wir senken ihn von 50 auf 25 Euro pro angefangenen
Monat Verspätung. In Fällen, in denen keine Steuer gezahlt
werden muss oder eine Rückerstattung erfolgt, gibt es auch in
Zukunft keine automatische Festsetzung eines
Verspätungszuschlags. Auch muss kein Rentner Angst haben,
zukünftig von hohen Verspätungszuschlägen erfasst zu sein, weil
er fälschlich seine Steuererklärungspflicht nicht erkannt hat.
Ein Verspätungszuschlag kann nunmehr erst nach dem Ablauf der
gesetzten Nachfrist für die Steuerpflichtigen festgesetzt
werden.
Vorteile für die Wirtschaft
- Die Wirtschaft spart durch die Regelungen des Gesetzes
Bürokratiekosten in Höhe von jährlich 28 Millionen Euro.
- Das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für Kosten der
allgemeinen Verwaltung sowie für Aufwendungen für soziale
Einrichtungen des Betriebs, gilt künftig auch für die
Steuerbilanz. Aufwendige Doppelerfassungen in Handels- und
Steuerbilanz entfallen.
- Das Instrument der verbindlichen Auskunft wird gestärkt, damit
Steuerpflichtige schneller Rechtssicherheit bei der steuerlichen
Beurteilung komplexer Einzelfälle erhalten können. Die
Finanzämter sollen zukünftig über einen Antrag auf verbindliche
Auskunft grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten entscheiden.
Eine gleiche Auskunft führt künftig gegenüber mehreren
Beteiligten zu einer Gebühr.
- Die Grenzen für die sog. Kleinbetragsrechnungen in der
Umsatzsteuer werden von 150 auf 200 Euro angehoben. Die
Bundesregierung wird zeitnah die Änderung in der
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung vornehmen.
Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Die Niedrigzinsphase
verursacht auch Handlungsbedarf bei der Vollverzinsung. Unser
Koalitionspartner war zu einer befristeten Absenkung des Zinssatzes
von 0,5 auf 0,4 Prozent pro Monat für Steuererstattungen und
Steuernachzahlungen nicht bereit. An diesem Punkt besteht weiterhin
erheblicher Änderungsbedarf."
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Datum: 11.05.2016 - 13:19 Uhr
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