Weser-Kurier:Über das Küken-Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster schreibt Norbert Holst:
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Jahr in Deutschland auf barbarische Weise getötet: Sie werden bei
lebendigem Leibe geschreddert oder vergast, weil sie natürlich keine
Eier legen und nicht genug Fleisch ansetzen. Für die
Lebensmittelindustrie sind sie ein überflüssiges Abfallprodukt. Das
Oberverwaltungsgericht in Münster hat nun entschieden, dass diese
grausame Praxis erlaubt ist. Man darf Tiere nicht quälen, so steht es
im Gesetz. Aber man darf sie töten, sobald die Aufzucht mit einem
gewissen Aufwand verbunden ist - also zu teuer ist. Dabei gibt es
Auswege aus dem Dilemma. Mit Lasertechnologie lässt sich das
Geschlecht des Embryos schon vor dem Schlüpfen bestimmen. Die Methode
steht kurz vor dem Durchbruch. Noch besser: Es gibt Hühnerrassen, die
Eier legen und auch schnell Fleisch ansetzen. Aber diese Tiere
produzieren nicht jeden Tag ein Ei, sie sind eben keine Turbo-Hühner.
Wenn dieses Ei ein paar Cent teurer ist, kann das schon ein Beitrag
zum Tierschutz sein. Auch der Verbraucher hat es in der Hand, unseren
tierischen Mitgeschöpfen eine gewisse Achtung entgegenzubringen.
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Datum: 20.05.2016 - 22:16 Uhr
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