Das neue Erbrecht gilt ab dem 01. Januar 2010
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Der Gesetzgeber hat im September 2009 ein Gesetz zur Änderung des Erbrechts beschlossen. Ab dem 01. Januar 2010 gelten sowohl für Erben als auch für Erblasser neue Regeln.
Der Pflichtteil sichert nächsten Angehörigen sowie Ehegatten und Lebenspartnern eine Mindestbeteiligung am Nachlass, wenn sie vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll es dem Erblasser aber nach dem Gesetz ermöglicht werden, den Berechtigten auch den Pflichtteil zu entziehen. Angehörige, Ehegatten und Lebenspartner gehen in diesem Fall komplett leer aus.
Hier setzt die Reform des Erbrechts an und stärkt die Testierfreiheit des Erblassers durch Vereinheitlichung der Gründe, die ihn berechtigen, nächsten Angehörigen sogar den gesetzlichen Pflichtteil zu entziehen.
Weiter sieht die Reform Erleichterungen für den Erben, der sich mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sieht, vor. Soweit die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs für den Erben eine "unbillige Härte" darstellt, kann der Erbe eine Stundung des gegen ihn gerichteten Pflichtteilsanspruchs erwirken.
In diesem Zusammenhang erklärte die für die Reform noch verantwortliche Bundesministerin Zypries: "Mit der Reform helfen wir den Erben, deren Erbe im Wesentlichen aus einem Vermögensgegenstand besteht."
Weitere Einzelheiten zum Erbrecht sind im Internet unter www.erbrecht-ratgeber.de zu finden.
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Datum: 15.11.2009 - 23:25 Uhr
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