Heizkessel maximal 30 Jahre „haltbar“
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Nicht allen Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern droht ein Bußgeld: Wohnen sie in dem Haus bereits seit dem 1. Februar 2002, sind sie nicht dazu verpflichtet den Heizkessel auszutauschen. Im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, den Heizkessel auszutauschen.
Auch Niedertemperaturheizkessel oder Brennwertkessel müssen nicht ausgetauscht werden. Niedertemperaturheizkessel sind Heizkessel, die kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden können. Sie nutzen die im Brennstoff enthaltene Energie aber nicht so gut wie Brennwertkessel, weil sie immer noch Wärme, die in den Abgasen enthalten ist, ungenutzt durch den Kamin entweichen lassen. Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel, der den Energieinhalt (Brennwert) des eingesetzten Brennstoffes nahezu vollständig nutzt. Brennwertkessel entziehen die in den Abgasen enthaltene Wärme fast vollständig und setzen sie zusätzlich in Heizwärme um.
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Datum: 06.07.2016 - 13:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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