Vermietung: Neue Wasser- und Wärmemengenzähler müssen gemeldet werden
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Wenn der Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachgekommen wird, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die Anzeige neuer oder erneuerter Messgeräte kann über die zentrale Meldeplattform unter www.eichamt.de erfolgen. Bei der Meldung sind die Geräteart (z.B. Wasser- oder Wärmemengenzähler), der Hersteller, die Typbezeichnung, das Jahr der Kennzeichnung des Messgerätes und die Anschrift des Verwenders anzugeben.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vor-stand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von fast 129.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten.
Datum: 06.07.2016 - 13:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1370958
Anzahl Zeichen: 1210
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Raimund Sieg
Stadt:
München
Telefon: 08954041330
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
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