Schwarze Liste für die Rechtsschutzversicherung

Schwarze Liste für die Rechtsschutzversicherung

ID: 137222

Rechtsschutzversicherung wurde gekündigt, weil es zu viele Schäden gab. Wie geht es weiter?



(firmenpresse) - Ein Kunde beantragt eine neue Rechtsschutzversicherung und wird abgelehnt. Verwunderlich für den Kunden, denn eigentlich rechnet er nicht damit, dass die Vorschäden aus seiner alten Rechtsschutzversicherung bekannt werden.

Wenn Kunden Viele Schäden haben, werden Versicherungen dieses ihrem "Hinweis- und Informationssystem" melden. Ein Beispiel hier für ist, wenn überdurchschnittlich viele Streitfälle an die Rechtsschutzversicherung herangetragen werden.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung erhalten Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Wenn ein Versicherungsnehmer einmal in der Liste erfasst wurde, kann dass beim Antrag auf eine neue Versicherung Schwierigkeiten machen. Bisher erfolgte eine Meldung wenn Rechtsschutzkunden zweimal im Jahr sich eine Deckungszusage einholen. In der Zukunft geht das nur, wenn sie sich vier Streitfälle im Jahr bezahlen lassen.

Diese Risiken werden deshalb gesammelt, weil eine Rechtsschutzversicherung naturgemäß die "schlechten" Risiken von Anfang an ausschließen möchte. Kommt es zu einer überproportionalen Häufung von Schadenfällen, so sind die Beiträge im Sinne der Versichertengemeinschaft nicht mehr aufrecht zu erhalten.

Mittlerweile erfasst das System mehr als 9 Mio. Daten. Set dem Frühjahr müssen Versicherer ihren Kunden auch die Information zukommen lassen, wenn sie eine Eintragung in die schwarze Liste vornehmen. Wenn man sich aber bereits im System befindet, erfolgt keine neue Information seitens der Versicherung.

Ähnlich wie bei der Schufa oder beim Kraftfahrtbundesamt können sich die Versicherten informieren, welche Daten über sie gespeichert sind. Hierzu muss eine schriftliche Anfrage mit der Kopie des Personalausweises eingereicht werden. Wenn der Kunde falsche Angaben entdeckt, kann er diese dem Versicherermelden, der sie dann auch korrigieren muss. Wenn es zu Streitfällen kommt, ist der Versicherungsombudsmann zuständig.



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Datum: 18.11.2009 - 11:25 Uhr
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