Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zur Reform des Sexualstrafrechts
ID: 1377832
von Sebastian Heinrich
Der Bundestag hat die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen.
Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs wird - wenn der Bundesrat zustimmt
- überarbeitet, künftig soll der Grundsatz "Nein heißt Nein" gelten.
Diese Reform ist ein Meilenstein, weil sie am vorläufigen Ende einer
jahrzehntelangen Entwicklung steht: Politik und Gesellschaft haben
Vergewaltigung und sexuelle Belästigung aus der gesellschaftlichen
Tabuzone herausgeholt - und sie ins Zentrum der öffentlichen Debatte
gestellt. Es wird offen diskutiert: über das körperliche und
seelische Leid der Opfer; über die widerwärtige Arroganz der - ganz
überwiegend männlichen - Täter; über die gesellschaftliche
Verantwortung, die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen in diesem
Land zu schützen, immer und überall. Überhaupt, die sexuelle
Selbstbestimmung: Dass dieses individuelle Recht - das sich aus den
zwei ersten Artikeln des Grundgesetzes ableitet - überhaupt so stark
betont wird, ist keine Selbstverständlichkeit. Im deutschen
Strafgesetzbuch hieß der Abschnitt mit den Paragrafen zu sexueller
Gewalt noch bis 1973 "Verbrechen und Vergehen wider die
Sittlichkeit": Also etwas, das zuallererst die öffentliche Moral
störte. Dass Vergewaltigungen das Leben der Opfer ruinierten, war
lange zweitrangig. Jetzt hat der Bundestag dem "Nein heißt
Nein"-Prinzip zugestimmt. Einstimmig. Das ist bemerkenswert. Als die
Abgeordneten vor zwanzig Jahren darüber diskutierten, ob
Vergewaltigung unter Eheleuten strafrechtlich genauso bewertet werden
sollte wie unter Nicht-Verheirateten, gab es in CDU und CSU noch
erheblichen Widerstand. Einige Abgeordnete argumentierten damals
noch, ein Ehemann könne jederzeit sexuell über seine Frau verfügen.
Gegenüber diesen Kollegen müsse man "Nachsicht" üben, meinte 1995
CDU-Mann Werner Eylmann in einem Spiegel-Interview. Er beklagte auch:
"Noch vor ein paar Jahren haben hochrangige Juristen gesagt: Die
Vergewaltigung in der Ehe dürfe nicht bestraft werden, denn der Mann
hole sich doch nur, was die Frau ihm schulde." Als der Bundestag zwei
Jahre später über die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe
abstimmte, votierten prominente Konservative wie Horst Seehofer,
Volker Kauder und Gerda Hasselfeldt dagegen. Auch das zeigt, wie
weitreichend die Fortschritte der deutschen Gesellschaft beim Schutz
der sexuellen Selbstbestimmung sind. Und wie sehr sie es wert sind,
verteidigt zu werden. Wie bitter nötig diese Verteidigung ist, haben
die Übergriffe der Kölner Silvesternacht auf erschreckende Weise klar
gemacht. Die nun verabschiedete Reform hat sehr viel zu tun mit der
massenhaften sexuellen Gewalt gegen Frauen in jener Nacht. So sehr
manche Politiker das leugnen: Erst nach Köln wurde der breiten
Öffentlichkeit klar, dass es da eine Gesetzeslücke gab, die man
schließen musste. Die Reform ist immerhin eine positive Folge von
Köln. Jetzt gibt es den "Grapschparagraphen", unter den unerwünschte
Griffe in den Intimbereich - im öffentlichen oder nicht-öffentlichen
Raum - fallen. Ein fader Beigeschmack: Mit dem neuen Straftatbestand
sexueller Übergriffe "aus Gruppen" soll künftig auch ein Mensch unter
Strafe gestellt werden können, der selbst nicht sexuell übergriffig
geworden ist. Das zeigt, dass auch in dieser grundsätzlich sehr
positiven Reform zu viel Aktionismus steckt. Wie wirksam das neue
Sexualstrafrecht sein wird, wie stark es Frauen ermutigt, sexuelle
Gewalt anzuzeigen, wird sich in den nächsten Jahren vor Gericht
zeigen. Es gibt Einwände, auch von renommierten Juristen, dass die
Reform dazu führen wird, dass nun immer mehr Menschen wegen
erfundener sexueller Übergriffe anzeigt werden, um deren Existenz zu
vernichten. Selbst wenn das so wäre: Über Schuld oder Unschuld müssen
nach wie vor Richter entscheiden, anhand von Beweisen und Indizien.
Und im Zweifel werden sie auch in Zukunft für den Angeklagten
entscheiden.
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Datum: 07.07.2016 - 19:38 Uhr
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