Mitteldeutsche Zeitung: zu Erdogan
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Deutschland aufzupeitschen, nicht an deutschen Politikern und nicht
an deutschen Parlamenten gescheitert, sondern am deutschen
Rechtsstaat. Das wird ihn besonders schmerzen, vor allem die
Begründung, mit der am Ende - nach zwei Verwaltungsgerichten - auch
das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde mit bemerkenswert
dürren Sätzen verworfen hat. Die Qualifikation der von Erdogan
beauftragten Anwälte scheint dem Rechtsstaatsverständnis Erdogans zu
entsprechen. Nur zwei Sätze benötigt das Gericht, um die
Unbegründetheit der Beschwerde zu erläutern: Sie habe "offensichtlich
keine Aussicht auf Erfolg", weil nicht klar sei, welche Grundrechte
Erdogans verletzt sein sollen. Tatsächlich kennt das Grundgesetz
kein Recht der Diktatoren, ihre Hassreden per Video von ihrer Heimat
aus in Deutschland zu verbreiten.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 31.07.2016 - 18:10 Uhr
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