Rheinische Post: NRW bekräftigt Kopftuchverbot für den Gerichtssaal
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religiöse Bekenntnisse im Prozess ausgeschlossen. "Das Kopftuch wird
weiterhin hinter der Richter- und Staatsanwältebank in
Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben", sagte Landesjustizminister
Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Dienstagausgabe). Es vertrage sich nicht mit der strikten
Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet
würde, betonte der SPD-Politiker. Dagegen stellte sich die
Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne),
hinter eine Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichtes, das ein
Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin für unzulässig erklärt
hatte. Daraufhin entbrannte ein Streit um Richterinnen mit
Kopftüchern. "Kopftuchtragen ist kein Ausschlusskriterium und darf es
nach dem Antidiskriminierungsgesetz auch nicht sein", sagte Künast
der Redaktion. "Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung sowie der
gegenseitige Respekt für verschiedene Lebensentwürfe sind wesentlich
für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft", betonte die
Grünen-Rechtsexpertin. Das gebiete die religiöse Neutralität des
Staates. "Ein Kopftuchverbot wäre ein gravierender Eingriff in die
Religionsfreiheit", erklärte Künast.
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Datum: 09.08.2016 - 04:00 Uhr
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