BERLINER MORGENPOST: Die Tücken des Gesetzes; Leitartikel von Andreas Abel zum Urteil des Verwaltungsgerichts zu Zweitwohnungen
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Lücken aufweist. Für die Versorgung der Hauptstädter mit Wohnraum ist
es egal, ob eine solche Wohnung zeitweise leer steht oder als
Ferienapartment vermietet wird. Die Bezirksämter argumentierten, sie
wollten einem Missbrauch vorbeugen. Sie sahen die Gefahr, dass
Inhaber ihre Zweitwohnung überwiegend nicht selbst nutzen, sondern es
sich in Wahrheit um eine gewerbliche Ferienwohnung handelt. Das ist
möglicherweise auch so. Nur korrespondiert eine solche Sichtweise
nicht mit der gesetzlichen Grundlage. Sollte das Urteil
höchstinstanzlich bestätigt werden, könnten also
Ferienwohnungsbetreiber einen Zweitwohnsitz anmelden und für diesen
dann eine Ausnahmegenehmigung für die Zweckentfremdung beantragen.
Das hat das Parlament als Gesetzgeber sicherlich nicht gewollt. Den
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Datum: 09.08.2016 - 20:55 Uhr
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