Kölnische Rundschau: zum Burkini-Streit in Frankreich
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Polizisten haben islamistischen Propagandaplattformen weltweit einen
PR-Coup frei Haus geliefert: Was illustriert die angebliche
Demütigung sämtlicher Muslime im Westen anschaulicher als jene
Bildsequenz aus Nizza, in der eine muslimische Frau am Strand von
Beamten dazu gebracht wird, ihr kapuzenartiges Oberteil abzulegen?
Als ob das nicht reichen würde, wird diese Aktion im weltweiten Netz
übertrieben als "Entkleiden" dargestellt. Die fatale Wirkung dieser
Veröffentlichung wird anhalten, auch wenn das höchste französische
Verwaltungsgericht nun das Verbot von verhüllender Strandbekleidung
in einer anderen Kommune gekippt hat.
Die Richter weisen auf einen simplen Sachverhalt hin: Das Verbot
von "Burkinis" und ähnlichen Kleidungsstücken verletzt
Grundfreiheiten. Das hätten sich jene Politiker auch selbst denken
können, die solche Verbote erlassen haben - angeblich im Namen der
Laizität, der Trennung von Religion und Staat. Erreicht haben die
Initiatoren natürlich das glatte Gegenteil: Strände werden zum Ort
religiöser Auseinandersetzung. Diese Eskalation war auch das Ziel von
Konservativen und Sozialisten, die fürchten, dass die
Rechtsextremisten um Marine Le Pen ihnen sonst die Schau stehlen.
E s ist legitim, wenn der französische Staat das Gebot religiöser
Neutralität beispielsweise bei der Kleidung von Beamtinnen und
Beamten im Dienst durchsetzt. Überdies muss niemand muss die
sektiererischen Verhüllungsvorschriften konservativer Muslime
persönlich billigen. Aber ob sich eine Frau im Privaten diesen
absurden Vorgaben beugt - und sich vielleicht durch einen "Burkini"
einen Rest an Freizügigkeit bewahrt - oder ob sie nicht tut, das geht
den Staat nichts an. Schade, dass es einen Spruch hoher Richter
brauchte, um so eine Banalität klarzustellen.
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Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
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Datum: 26.08.2016 - 16:31 Uhr
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