RNZ: In der Pflicht - Kommentar zum Scheinväter-Gesetz
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in die Pflicht zu nehmen; das ist sehr zu begrüßen. Zugleich entlässt
sie ihn aber auch aus der Pflicht, indem er die Ansprüche des
"Scheinvaters" auf zwei Jahre begrenzt. Man könne nicht Jahrzehnte
Familienleben rückabwickeln, sagt Maas dazu. Dabei ist zu dem
Zeitpunkt, da dieses Verfahren ins Spiel kommt, die Familie längst
zerbrochen, und das wohl endgültig. Überhaupt ist nicht zu erwarten,
dass nun so schnell Rechtsfrieden einkehrt. Die Frage, wann der
Mutter die Offenlegung unzumutbar ist, wird noch viele Gerichte
beschäftigen. Und auch die Frage, was passiert, wenn sie sich darauf
beruft, den Namen nicht zu wissen.
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Datum: 29.08.2016 - 20:09 Uhr
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