Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum G-36-Urteil
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Anspruch auf Schadensersatz, weil das Gewehr den vertraglich
vereinbarten Anforderungen entspricht. Dazu passt, dass die Soldaten
die Zuverlässigkeit der Waffe ebenfalls stets verteidigten. Dass das
Ministerium das konkrete Gewehr 18 Jahre lang nutzte, immer wieder
nachkaufte und dann wegen einer neuen technischen Anforderung
Gewährleistung forderte, ist nicht rechtens. Von der Leyen sollte
die Konsequenz ziehen: Die vorzeitige Ausmusterung des G 36, die sie
zunächst forsch ankündigte, hat sie bereits still und leise ad acta
gelegt. Es wird turnusgemäß ersetzt. Den Instanzenweg sollte sie
sich sparen.
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Datum: 02.09.2016 - 19:19 Uhr
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