Sozialverband SoVDübt scharfe Kritik am geplanten Bundesteilhabegesetz
ID: 1403233
ein Bundesteilhabegesetz (BTHG). "Das eigentliche Ziel des
Bundesteilhabegesetzes ist klar definiert: Die Selbstbestimmung und
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll verbessert werden. Davon
ist der aktuelle Gesetzentwurf jedoch noch sehr weit entfernt", sagt
SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs
im Deutschen Bundestag. Der Verbandspräsident fordert umfassende
Korrekturen, bevor das Gesetz verabschiedet wird. In einem
Sieben-Punkte-Papier konkretisiert der SoVD seine Kritik am geplanten
Bundesteilhabegesetz. Erstens bemängelt der SoVD die Regelungen zur
Selbstbestimmung behinderter Menschen. Deren Selbstbestimmungsrechte
werden nach Einschätzung des Verbandes nicht gestärkt. Zweitens
befürchtet der Sozialverband deutliche Leistungseinschränkungen für
Menschen mit Behinderungen. Drittens kritisiert der SoVD die
vorgesehene Regelung der Schnittstelle zwischen Pflege und
Eingliederungshilfe, die den Zugang vieler behinderter Menschen zur
Eingliederungshilfe erschweren wird. In dem Papier werden zudem die
geplanten Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Einkommens-
und Vermögensheranziehung und zur Beteiligung der Behindertenverbände
beanstandet.
"Damit das Leben der über 830 000 Menschen mit Behinderungen
besser wird, muss das Teilhabegesetz in den parlamentarischen
Beratungen korrigiert werden", fordert Adolf Bauer.
Sieben-Punkte-Papier des SoVD: http://www.sovd.de/2715.0.html
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Datum: 22.09.2016 - 05:40 Uhr
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