Thomas Filor über Wasserschäden in der Immobilie
ID: 1406536
Warum Verkäufer über Wasserschäden aufklären müssen
Nichtsdestotrotz ist sich die Rechtsprechung im Falle von Altbauten mit feuchten Kellern uneinig: Werden die Schäden nämlich, wie im oben erklärten Fall, arglistig verschwiegen, hat der Käufer gute Chancen einer Rückabwicklung des Kaufs. Ist die Schwere des Mangels aber überschaubar und wurde kommuniziert, kann es passieren, dass der Verkäufer dem Käufer kaum entgegenkommen muss. „Ein Verkäufer, der bewusst gelogen hat, verliert auch seinen Haftungsausschluss, auf den er sich im Normalfall berufen kann“, sagt Thomas Filor abschließend.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
thomas-filor
immobilie
magdeburg
verkaeufer
wasserschaeden
rechtsprechung
altbauten
feuchten-kellern
schaeden
arglistig
verschwiegen
kaeufer
rueckabwicklung
transparent
schaeden
keller
verpflichtet
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Datum: 29.09.2016 - 15:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1406536
Anzahl Zeichen: 2040
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Immobilienangebote
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.09.2016
Diese Pressemitteilung wurde bisher 967 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Thomas Filor über Wasserschäden in der Immobilie "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thomas Filor (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).