Mittelbayerische Zeitung: Böhmermanns Erfolg: Die Debatte um das Schmähgedicht gegen Erdogan war überhitzt, aber auch notwendig. Von Katia Meyer-Tien
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AfD-Politiker Geschlechtsverkehr mit Paarhufern unterstellt. Lustig
wäre das nicht gewesen, vielleicht gut für ein paar Schlagzeilen,
höchstwahrscheinlich Stoff für einen Gerichtsprozess. Nun war es aber
der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan, der Ziel eines
Schmähgedichtes von Jan Böhmermann wurde. Und das ändert alles.
Mitten in den Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei über die
Aufnahme von Flüchtlingen wurde der Witz zur Staatsaffäre.
Böhmermanns Renommee - das durch seine Mediensatire um den damaligen
griechischen Finanzminister Gianis Varoufakis exponentiell gestiegen
war - gepaart mit der deutschlandweiten Erdogan-Skepsis tat sein
Übriges. Sogar die Bundeskanzlerin ließ sich zu einem Kommentar
hinreißen: "Bewusst verletzend" nannte sie die Zeilen. Die Worte, die
Böhmermanns Anwalt kritisierte, hat sie längst als Fehler bezeichnet.
Es war nicht ihre Aufgabe, über das Gedicht zu urteilen. Dass
Böhmermanns Lager aber auch die von der Bundesregierung erteilte
Ermächtigung zur Strafverfolgung anprangert, geht zu weit. Die
Regierung hat getan, was nach geltendem Recht ihre Aufgabe war: Die
heiße Luft aus dem Erdogan-Böhmermann-Ballon herauszulassen und die
juristische Bewertung des Gedichts der Justiz zu überlassen. Wer für
Fäkalhumor nichts übrig hat, der würde über das Böhmermann-Gedicht
wahrscheinlich nicht einmal schmunzeln. Allein der Adressat sorgt
hier für schadenfrohes Amüsement: Mit dem autoritären türkischen
Präsidenten trifft es den Richtigen, hat sich mancher gedacht. Es ist
gut, ihm den Wert von Meinungsfreiheit und Satire aufzuzeigen. Ob die
Einbettung des Schmähgedichtes in den satirischen Kontext ausreicht,
um die Beleidigung zur Kunstform zu erheben, beschäftigte die
Gerichte und tut es noch: Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat
ermittelt, denn Erdogan ist Staatsoberhaupt. Damit steht er unter dem
Schutz des sogenannten "Schah-Paragrafen". Allerdings haben die
Mainzer Juristen beschlossen, die Ermittlungen einzustellen. Eine
"ernst gemeinte Herabwürdigung" sei "nicht naheliegend". Die
Entscheidung - und auch das kann nicht unabhängig von den Personen
Böhmermann und Erdogan gesehen werden - wurde von vielen als Sieg der
Satirefreiheit gefeiert. Strafrechtlich wird Böhmermann damit nicht
mehr verfolgt, und das ist richtig so: Ist doch der "Schah-Paragraf"
längst antiquiert. Ein Staatsoberhaupt muss nicht mehr vor
Beleidigungen geschützt werden als ein Normalbürger. Es ist wohl das
größte Verdienst der Böhmermann-Erdogan-Affäre, dass die
Bundesregierung angekündigt hat, den Paragrafen 103 bis zum Jahr 2018
abzuschaffen. Zivilrechtlich allerdings ist der Satiriker noch nicht
aus dem Schneider, und auch das ist richtig so: Am 2. November wird
vor dem Hamburger Landgericht noch einmal verhandelt. Das kann anders
ausgehen. Denn bei aller Notwendigkeit, Presse- und Satirefreiheit zu
schützen: Ein satirischer Kontext darf kein Freibrief für alles sein.
Dass Böhmermann dem Gedicht die Ankündigung voranstellte, Satire sei
in Deutschland erlaubt, Schmähkritik aber nicht, und er zeige nun,
was nicht erlaubt sei, ist durchaus grenzwertig: Wer jemandem die
Nase bricht, um zu zeigen, was verbotene Gewaltanwendung ist, muss
schließlich auch mit Strafe rechnen. Satirische Kritik am
Erdoganschen Rechtsverständnis ist auch subtiler machbar.
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Datum: 05.10.2016 - 20:30 Uhr
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