Sonntagsschutz um des Menschen Willen
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Sonntagsschutz um des Menschen Willen
Der Mensch ist nicht nur Konsument
Das heutige Grundsatzurteil des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu den Ladenöffnungszeiten an Sonntagen ist voll und ganz zu begrüßen. Es ist ein Sieg für den Sonn- und Feiertagsschutz in ganz Deutschland.
Der Mensch ist nicht nur Konsument. Er hat auch religiöse und soziale Bedürfnisse. Das Grundgesetz schützt den Sonntag daher sowohl aus religiösen wie sozialen Gründen.
Wenn Berlin alle vier Adventssonntage dem Einkaufen widmet, bleibt für viele Menschen kaum Zeit für ihre Familie und die Besinnung auf das nicht Alltägliche. Die Adventszeit ist ein zentraler Bestandteil unserer christlich geprägten europäischen Kultur. Das Karlsruher Urteil hat einen wesentlichen Beitrag zur Bewahrung dieser kulturellen Tradition geleistet und dem klaren Schutzauftrag unserer Verfassung zur Geltung verholfen.
Diesen Schutzauftrag hat der gegenwärtige rot-rote Senat in Berlin verkannt. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt hat, dass gewisse religiöse und soziale Mindeststandards in ganz Deutschland gelten.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 01.12.2009 - 20:35 Uhr
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