neues deutschland: Zum Urteilüber den Atomausstieg
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ihren Schadenersatzklagen. Dennoch wird das dummdreiste Vorgehen
teilweise belohnt. Über Jahre haben sie Subventionen vom Staat
eingestrichen und bei der Atommülllagerung werden sie weitgehend aus
der Verantwortung entlassen. Trotzdem gibt man vor Gericht den armen,
vom bösen Staat enteigneten Stromerzeuger. Die anstehenden
Kompensationen, auch wenn sie eher niedrig ausfallen, sind ärgerlich,
da völlig unnötig. Der Staat wäre gegen alle Forderungen gefeit,
hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung 2010 nicht den Unsinn mit der
Laufzeitverlängerung beschlossen, sondern den Atomausstieg von 2002
fortgesetzt. Und dann verpfuschte man bei der neuerlichen Kehrtwende
noch das Gesetz. Geradestehen müssen nun andere. Trotz des
Teilerfolgs der Atomkonzerne hat das Urteil auch eine positive
Botschaft: Karlsruhe hat klar gemacht, dass all jene, die jegliches
staatliches Eingreifen ins Privateigentum als verfassungswidrig oder
zumindest als entschädigungspflichtige Enteignung ansehen, völlig
daneben liegen. Sozialpflichtigkeit von Eigentum und das
Gemeinwohlinteresse wiegen höher. Das bietet Optionen für viele
Bereiche, nicht nur die Atomkraft. Und dies zeigt, wie gefährlich es
wäre, wenn private Schiedsgerichte, wie im Handelsabkommen TTIP
vorgesehen, noch mehr Einfluss gewönnen. Bei diesen zählt nämlich nur
das, was Investoren wegen Regierungshandelns durch die Lappen geht,
keine Verfassungsgrundsätze. So gesehen ist das Urteil auch eine
Mahnung.
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Datum: 06.12.2016 - 17:47 Uhr
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