Winkelmeier-Becker: Union stärkt Opferschutz beim Stalking
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Die Koalition hat sich hinsichtlich der Stalking-Reform geeinigt.
Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die Koalition hat sich auf die Verbesserung des von
Bundesminister Maas vorgelegten Gesetzentwurfs geeinigt: Die von
Bundesminister Maas vorgesehene Streichung der Generalklausel wird
wie von uns gefordert rückgängig gemacht. Damit können künftig auch
weiterhin Tathandlungen wie unrichtige Todes- und Heiratsanzeigen,
Manipulationen in sozialen Medien (etwa Auftreten unter dem Namen des
Opfers), Überwachungsmaßnahmen per GPS, nachhaltige Lärmbeschallung,
Überwachung des Familien- und Bekanntenkreises, Verbringen von Ekel
erregenden Sachen (Kot, Tierkadaver, Buttersäure) in den Bereich des
Opfers etc. unter Strafe gestellt werden. Der Opferschutz hat für die
Union Priorität. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das
Bundesjustizministerium den Opferschutz offenbar reduzieren wollte.
Dies war auch in der öffentlichen Anhörung bei den Sachverständigen
auf Unverständnis gestoßen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden mit dem Gesetzentwurf
im Übrigen die Hürden für die Verurteilung gesenkt. Denn bisher
schützt der Tatbestand weder Überängstliche noch besonders
Hartgesottene. Wir streben den Abschluss des Gesetzes noch für dieses
Jahr an. "
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Datum: 09.12.2016 - 15:39 Uhr
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