Harbarth: Familienministerin muss Verfahren zur Altersfeststellung dringend nachbessern
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Asylsuchenden
Der Fall des mutmaßlichen Mörders von Maria L. hat neue Fragen im
Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden aufgeworfen. Das gilt
insbesondere für die Altersfeststellung. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Stephan Harbarth:
"Wir erwarten, dass die zuständige Ministerin sich endlich einen
Überblick über das gesamte Ausmaß missbräuchlicher Altersangaben im
Bereich der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden verschafft.
Der Fall des Hussein K. zeigt, dass wir sehr viel strengere Verfahren
für die Altersbestimmung brauchen. Die gegenwärtige Rechtslage reicht
nicht aus. Wir fordern die Familienministerin deshalb auf, umgehend
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Er sollte eine
medizinische Untersuchung zur Altersfeststellung grundsätzlich
vorsehen. Davon sollte nur abgesehen werden können, wenn die
Minderjährigkeit des Asylsuchenden ohne jeden Zweifel feststeht.
Wer als unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland Asyl sucht,
erhält in Deutschland besonderen Schutz, der mit enormen Kosten
verbunden ist. Diesen Schutz stellt niemand in Frage, aber wir wollen
schon wissen, ob jemand überhaupt minderjährig ist.
Wir müssen wissen, wer nach Deutschland kommt und wer sich in
Deutschland aufhält. Die Familienministerin kann und muss dazu ihren
Beitrag leisten. Wir erwarten von ihr, dass sie sich nicht länger so
verhält, als ginge sie die Debatte um minderjährige Asylsuchende
nichts an."
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Datum: 16.12.2016 - 13:39 Uhr
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