Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Claudia Bockholt zur Resozialisierungälterer Strafgefangener
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Menschenwürde und seine Persönlichkeitsrechte nicht verwirkt. Auch
wenn es Kritiker der deutschen Rechtsprechung und des deutschen
Strafvollzugs, die verächtlich von "Kuscheljustiz" reden, nicht
wahrhaben wollen: Der Staat ist verpflichtet, den
Resozialisierungsgedanken im Blick zu haben, wenn er Straftäter
wegsperrt. Darüber hinaus muss er deren Unversehrtheit garantieren.
Das gelingt bei älteren Verurteilten möglicherweise besser in eigenen
Abteilungen oder Häusern und abseits der von jungen Männern
dominierten Gefängniswelt. Die Kosten können keine Rolle spielen -
ist doch der herkömmliche geschlossene Strafvollzug ohnehin teuerer
als die offene Variante. Gerade bei Alten sollten, soweit
verantwortbar, Alternativen geprüft werden. Die
Resozialisierungschancen steigen jenseits der Gitterstäbe.
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Datum: 01.01.2017 - 22:06 Uhr
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