Rheinische Post: Schäuble beschränkt Zugang zum Firmen-Transparenzregister gegen Geldwäsche
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(CDU) geplante elektronische Transparenzregister mit Angaben über die
Eigentümer aller deutschen Unternehmen und Stiftungen soll nun doch
nicht für Jedermann im Internet einsehbar sein. Das berichtet die in
Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) unter
Berufung auf Regierungskreise. Demnach soll es jetzt nur noch einen
"gestaffelten Zugang" von wenigen Berechtigten zu diesen sensiblen
Firmendaten geben. In einem ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung der
vierten EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht hatte Schäuble
dagegen im November noch vorgesehen, das Transparenzregister im
Internet für alle zugänglich zu machen. Gegen die Beschränkung des
Kreises der Zugangsberechtigten gibt es laut dem Bericht jedoch
Widerstand von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Es gebe in der
Bundesregierung derzeit noch Abstimmungsbedarf, hieß es in den
Regierungskreisen. Der Entwurf soll am 8. Februar vom Kabinett
verabschiedet werden. Anders als zunächst geplant sollen jetzt nur
noch Behörden und so genannte Verpflichtete in Unternehmen im Rahmen
von Kundensorgfaltspflichten einfachen Zugang zum Transparenzregister
bekommen. Auch "sonstige Personen mit berechtigtem Interesse" können
das Register auf Antrag einsehen. Wer ein berechtigtes Interesse hat,
entscheidet die Regierung. Dazu sollen auch Journalisten oder
Vertreter von Nichtregierungsorganisationen gehören, wenn diese ihr
berechtigtes Interesse nachweisen können. Begründet wird die
Beschränkung der Zugangsberechtigten damit, dass auch die Mehrheit
der EU-Mitgliedstaaten nur einen beschränkten Zugang zum
Transparenzregister schaffen will. Das Transparenzregister ist Teil
des Zehn-Punkte-Aktionsplans, den Schäuble nach der Enthüllung der
"Panama Papers"-Affäre im April 2016 aufgestellt hatte. Die
Transparenzregister der 28 EU-Staaten sollen miteinander vernetzt
werden.
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Datum: 01.02.2017 - 10:00 Uhr
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