Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Volksbegehren gegen Turbo-Abi
Eine Lücke im Gesetz
Martin Fröhlich
ID: 1451216
Volksbegehren gegen das Abitur nach acht Jahren findet auf zwei
Ebenen statt: auf der inhaltlichen, in der es um Schulpolitik geht.
Und auf der formellen, in der es um Basisdemokratie, um direkte
Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen geht. Die
Argumente für und wider das Turbo-Abi sind ausgetauscht. Dass etwas
geändert werden muss, scheint unstrittig. Nur was, das ist unklar.
Die Parteien haben Reformvorschläge gemacht. Die Landtagswahl aber
findet statt, bevor die Listen am 7. Juni geschlossen werden. So kann
es sein, dass die neue Regierung sich mit der großen Streitfrage
auseinandersetzen muss. Vorausgesetzt, "G9 jetzt" bringt die knapp
1,1 Millionen Unterschriften zusammen. Fest steht, dass alle, die das
Turbo-Abi abschaffen wollen, aktiv werden müssen. Sie müssen in
Bürgerbüros und andere Ämter gehen oder online Formulare bestellen.
Wahlbenachrichtigungen gibt es nicht. Eigeninitiative ist gefragt.
Auch beim Versuch herauszufinden, wann und wo man abstimmen kann.
Völlige Freiheit haben die Verwaltungen darin, ob und wie sie auf das
Volksbegehren hinweisen. 2011 beschloss der Landtag das Gesetz zur
Erleichterung von Volksbegehren. Er wird nachbessern müssen, denn die
Kriterien zur Veröffentlichung sollten klar genannt werden. Dass man
beim letzten Begehren 1978 nicht über Infos auf Internetseiten
nachdachte, ist klar. Heute muss man das.
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Datum: 01.02.2017 - 20:30 Uhr
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