Westfalenpost: Strafe ist auch eine Chance / Kommentar von Elmar Redemann zur Sperrung der BVB-Südtribüne
ID: 1455852
von Borussia Dortmund keine andere Entscheidung treffen, als dem
Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses zuzustimmen und die Sperrung
der Südtribüne im nächsten Bundesliga-Heimspiel gegen den VfL
Wolfsburg zu akzeptieren. Eine Ablehnung des Urteils, um in einer
Verhandlung ein milderes Strafmaß zu erwirken, hätte nach den
Gewaltexzessen gegen RB Leipzig eine fatale Außenwirkung gehabt. Ob
zu Recht oder nicht - der BVB hätte sich dann den Vorwurf gefallen
lassen müssen, keine Verantwortung für das Fehlverhalten einiger Fans
übernehmen zu wollen. Es sei zwar daran erinnert, dass die Borussia
eben nicht für die Krawalle vor dem Stadion, sondern vor allem für
Schmähplakate auf den Rängen belangt wurde. Eine Kollektivstrafe, wie
sie nun 25000 Anhänger betrifft, hält man beim BVB im Grundsatz für
falsch. Anders sind solche Vorfälle aber kaum zu sanktionieren - und
das gewählte Strafmaß erscheint durchaus angemessen. Ohne die "gelbe
Wand" sollte für die Mannschaft in sportlich schwieriger Situation
nun das Motto "Jetzt erst recht!" gelten. Doch auch die
Sitzplatz-Fans können am Samstag ein positives Signal senden - mit
einer fairen, aber leidenschaftlichen Trotzreaktion.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Original-Content von: Westfalenpost, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.02.2017 - 20:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1455852
Anzahl Zeichen: 1571
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hagen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 392 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalenpost: Strafe ist auch eine Chance / Kommentar von Elmar Redemann zur Sperrung der BVB-Südtribüne"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalenpost (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).