Baugewerbe zur Infrastrukturgesellschaft: Bundesrat lehnt (Teil-) Privatisierung der Bundesautobahnen ab
ID: 1456554
dass sowohl Bundeautobahnen als auch die Bundesfernstraßen zu 100 %
in der Hand des Bundes bleiben müssen und auch eine funktionale
Privatisierung (ÖPP) der Gesellschaft verhindert werden sollte.
Nachdem ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten und der
Bundesrechnungshof ebenfalls zu diesem Ergebnis kommen, fordern wir
die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die notwendigen
Änderungen im parlamentarischen Verfahren umzusetzen. Wir brauchen
hier Rechtsklarheit. Eine schleichende Privatisierung muss verhindert
werden, " erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands
Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, mit Blick auf die für morgen
terminierte erste Lesung der Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag.
Der Bundesrat hatte am 10. Februar ausführlich zu den
Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Einrichtung einer
Bundesfernstraßengesellschaft Stellung genommen und fordert
hinsichtlich der künftigen Finanzierung, "die unmittelbare oder
mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft" gesetzlich
auszuschließen (BR DS 814/16). Eine Einbeziehung Privater dürfe
grundsätzlich hinsichtlich Bau oder Betrieb weder für das Gesamtnetz,
noch für Teilnetze der Bundesautobahnen oder für die sonstigen
Bundesstraßen des Fernverkehrs erfolgen.
Als mahnendes Beispiel verwies Pakleppa auf die Erfahrungen aus
Frankreich, wo die verschiedenen Renditemodelle zu steigenden
Belastungen führen, die finanziell zu Lasten der Steuer- und
Mautzahler gehen, und zu gravierenden Marktkonzentrationen sowie zur
Ausschaltung von Transparenz und Wettbewerb führen können. Der
Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme darüber hinaus eine
Staatshaftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und warnte
grundsätzlich vor einer Überschuldung. "Auch in diesen Punkten
bestätigt die Länderkammer unsere Auffassung. Kredite sollten
keinesfalls außerhalb des Bundeshaushaltes aufgenommen werden. Die
Staatshaftung stellt sicher, dass der Gesellschaft günstige
Konditionen zur Verfügung stehen und sie nicht durch erhöhte
Zinszahlungen an private Kapitalgeber belastet wird, die letztlich
wiederum zu Mehrkosten zu Lasten der Maut- und Steuerzahler führen.
Auch der Bundesrechungshof hat die Haftung des Staates für
Verbindlichkeiten empfohlen," so Pakleppa abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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Datum: 15.02.2017 - 09:53 Uhr
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