Allg. Zeitung Mainz: Wegweisen / Frank Schmidt-Wyk zum Raserurteil
ID: 1461280
wenn das gestrige Urteil in einer Revision vor dem Bundesgerichtshof
stand hält. Erstmals wurden zwei Teilnehmer eines illegalen
Autorennens wegen Mordes verurteilt und damit zu lebenslanger Haft.
Bisher ließ die Justiz solche Täter eher glimpflich davon kommen,
verurteilte sie allenfalls wegen Straßenverkehrsgefährdung und/oder
fahrlässiger Tötung zu vergleichsweise milden Strafen. Genau das war
auch die Forderung der Verteidiger im Berliner Prozess. Doch auf die
Logik der Anwälte ließen sich die Richter diesmal nicht ein, ließen
die Angeklagten stattdessen die volle Härte des Gesetzes spüren. Dazu
musste sich die Kammer vor allem mit zwei juristischen Kernfragen
beschäftigen: Handelten die Täter bedingt vorsätzlich, haben sie also
tödliche Folgen zumindest in Kauf genommen? Und: Liegt eines der
Merkmale vor, die die Tötung eines Menschen juristisch als Mord
qualifizieren? Beides bejahten die Richter. Eine vertretbare
Auffassung: Sich klarzumachen, dass Menschenleben gefährdet, wer im
Sportwagen mit Tempo 160 durch eine Großstadt brettert - diese
intellektuelle Leistung darf zwei jungen Männern durchaus abverlangt
werden. Eine wegweisende juristische Einschätzung, die zwangsläufig
zur Frage führt, ob nach der Logik der Berliner Richter künftig nicht
auch skrupellose Raser auf den Autobahnen härter bestraft werden
müssten. Diejenigen sind gemeint, die dort gerne mal mit
Geschwindigkeiten weit jenseits von 200 Stundenkilometern unterwegs
sind, sich damit ebenso wie die Berliner Täter ihrer
Reaktionsfähigkeit weitgehend berauben und ihre Autos in kaum noch
kontrollierbare Geschosse verwandeln - immer wieder auch mit
tödlichen Folgen.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Telefon: 06131/485980
online@vrm.de
Original-Content von: Allgemeine Zeitung Mainz, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.02.2017 - 19:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1461280
Anzahl Zeichen: 2116
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Mainz
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 247 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Allg. Zeitung Mainz: Wegweisen / Frank Schmidt-Wyk zum Raserurteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Allgemeine Zeitung Mainz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte hält einen Austritt der FDP aus der Berliner Ampelkoalition für möglich. "Die Ergebnisse der FDP bei den vergangenen Landtagswahlen befinden sich im kaum noch messbaren Bereich", sagt Korte im neuen Podcast der VRM "Korte &
Es bleibt ein Störgefühl / Kommentar von Jens Kleindienst zum Karlsruher AfD-Urteil ...
Als demokratisch gewählter Vertretung des Volkes kommt dem Bundestag "bei der Gestaltung seiner inneren Organisation und des Geschäftsgangs ein weiter Spielraum zu". So hat es das Bundesverfassungsgericht jetzt bekräftigt - und sich damit selbst große Zurückhaltung auferlegt. Einzige
Wir brauchen eine Vision für unser Land / Kommentar von Dennis Rink zum Zustand Deutschlands ...
Wohin führt unsere Reise? Befindet sich Deutschland wirklich im Sinkflug? Und was bedeutet das für uns? Umfragen bestätigen regelmäßig, dass wir Deutsche uns diese Frage immer häufiger stellen - und dass wir Sorgen haben. Können wir hier noch sicher leben? Bleibt die Demokratie die sattelfest
Weitere Mitteilungen von Allgemeine Zeitung Mainz
Neue Westfälische (Bielefeld): Wechselmodell in der Kinderbetreuung Ein Sieg für die Kinder Miriam Scharlibbe ...
Dass Eltern sich trennen, ist heutzutage keine Besonderheit mehr. Darum wird es Zeit, von veralteten Mustern bei der Sorgerechtssprechung abzuweichen. Mit dem Ende der Ehe endet nicht die gemeinsame Verantwortung für ein Kind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt das Modell der gemeinsamen
Mitteldeutsche Zeitung: zu Oscars ...
Und der deutsche Anwärter "Toni Erdmann" von Maren Ade? Schon hört man Klagen, in der Auslandskategorie sei der Beste aus politischen Erwägungen dem iranischen Beitrag geopfert worden. Vorsicht: "Toni Erdmann" ist zwar gut, aber auch mindestens eine halbe Stunde zu lang. D
Mitteldeutsche Zeitung: zum Raser-Urteil ...
Tatsache ist, dass die beiden Männer rücksichtslos waren. Mörder sind sie deshalb noch nicht. Denn keiner der beiden ist - nach bisherige Sachlage - mit dem Vorsatz losgefahren, andere Menschen totzufahren. Dass Unbeteiligte zu Schaden kommen, haben sie gleich wohl einkalkuliert. Die Politik
WAZ: Abschreckung nur mit mehr Kontrolle - Kommentar von Gerd Heidecke zum Raser-Urteil ...
Anscheinend ist Deutschland einmal einig in der Meinung: Das harte Urteil gegen die beiden todbringenden Raser war überfällig. Doch die Aufgabe von Justiz im Rechtsstaat ist es eben nicht, abschreckende Urteile zu fällen, sondern die Feststellung und Bestrafung individueller Schuld. Trifft de




