Durchbruch beim neuen Bauvertragsrecht / Langjähriges BSB-Engagement für mehr Verbraucherschutz trägt Früchte
ID: 1466056
Bundestag die langerwartete Reform des Bauvertragsrechts auf den Weg
gebracht. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt das neue
Gesetz. Seit Jahren engagiert sich die Verbraucherschutzorganisation
vehement für eine Stärkung der Rechte privater Bauherren. Zahlreiche
ihrer Forderungen wurden in der umfassendsten BGB-Reform der letzten
15 Jahre umgesetzt. "Die Novellierung des Gesetzes stellt einen
großen Erfolg für den Verbraucherschutz dar", erklärt Peter Mauel, 1.
Vorsitzender des BSB. "Sie fördert den Interessenausgleich und
mindert das Konfliktpotential beim Neubau, der Sanierung und der
Modernisierung von Wohneigentum."
Mehr Sicherheit und Transparenz für private Bauherren
Das neue Gesetz räumt Verbrauchern zukünftig ein Widerrufsrecht
beim Abschluss von Bauverträgen ein und schützt sie so vor übereilten
Entscheidungen - ein Meilenstein zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes. Darüber hinaus müssen Unternehmen nun
verbindliche Angaben zur Fertigstellungszeit des Baus treffen, was zu
mehr Planungssicherheit für private Bauherren und Erwerber von
Wohneigentum führt. Durch die Aufnahme einer genauen Baubeschreibung
in den Bauvertrag wird zudem mehr Transparenz geschaffen. Verbraucher
können so verschiedene Angebote miteinander vergleichen und eine
fundierte Vertragsentscheidung treffen. Auch die Klauseln zur
Begrenzung der Abschlagszahlungen sowie zur Übergabe von
Bauunterlagen stärken insgesamt die Position der Bauherren und
mindern ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.
Weiterer Handlungsbedarf
Trotz der gelungenen Fortschritte und der umfassenden
Neuregelungen bleiben einige Probleme noch ungelöst. So ist für
Verbraucher nicht nachvollziehbar, dass ihnen der Gesetzgeber kein
Recht einräumt, gravierende Mängel bereits während der Bauphase bei
der Baufirma geltend zu machen. Stattdessen müssen sie bis zur
Bauabnahme warten. Schwierigkeiten können sich auch bei einer
Insolvenz des Unternehmens ergeben. Hier besteht bisher kein Anspruch
auf ein Sonderkündigungsrecht, um den Bau mit einer anderen Firma
fertigzustellen. "Auch die vollständige Regelung des
Bauträgervertragsrechts ist weiterhin nicht gegeben. In Zukunft sind
hier mehr Sicherheiten für Verbraucher nötig, bspw. im Falle der
Rückabwicklung eines Bauträgervertrags", bekräftigt Mauel. Deshalb
wird der BSB auch zukünftig die rechtlichen Verbraucherbelange bei
diesen und weiteren relevanten Themen, wie dem
Wohnungseigentumsrecht, gegenüber dem Gesetzgeber vertreten.
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Datum: 10.03.2017 - 10:00 Uhr
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