Ludwig: Rechtssicherheit für Ferienwohnungen beschlossen
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Der Bundestag hat am späten Abend des gestrigen Donnerstags das
Gesetz zur Neuregelung des Städtebaurechts beschlossen. Darin
enthalten ist auch die gesetzliche Regelung von Ferienwohnungen.
Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Daniela Ludwig:
"Der Deutsche Bundestag hat Ferienwohnungen auf eine sichere und
verlässliche Grundlage gestellt. Die bisher gesetzlich nicht
geregelten Ferienwohnungen erhalten einen eigenen Tatbestand in der
Baunutzungsverordnung. Die Neuregelung war aufgrund verschiedener,
sich widersprechender Gerichtsurteile erforderlich geworden. Mit der
Einordnung von Ferienwohnungen als nicht störender Gewerbebetrieb
bzw. als kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes ist ihre
rechtliche Stellung endlich geklärt. Für die kommunalen Bauämter
beseitigt das Gesetz bisher bestehende Probleme im
Genehmigungsverfahren. Für Investoren bringt es die erforderliche
Planungssicherheit. Wichtig ist die Bedeutung von Ferienwohnungen
auch zur Alterssicherung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine
Einliegerwohnung als Ferienwohnung vermietet wird. Diese Möglichkeit
bleibt weiterhin erhalten. Das Gesetz lässt ausreichend
Handlungsspielraum um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu
werden, einerseits Schutz der ortsansässigen Bevölkerung vor einer
übermäßigen touristischen Nutzung ihrer Heimat und andererseits
Entwicklungspotential dort, wo es vor Ort ausdrücklich gewünscht ist.
Hintergrund:
Ferienwohnungen waren bisher nicht explizit gesetzlich geregelt.
Widersprechende Urteile des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (vom
19.2. 2014,AZ 3 L 212/12) und des OVG Lüneburg (vom 18.09.2014, AZ 1
KN 123/12) stellten Kommunen vor Genehmigungsschwierigkeiten und
führten zu Unsicherheit bei möglichen Investoren.
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Datum: 10.03.2017 - 10:29 Uhr
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