Greenpeace Energy: Bundesregierung muss Mieterstromgesetz nachbessern / Anhörung zum Referentenentwurf
ID: 1473809
fordert der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy die Bundesregierung
auf, ein geplantes Gesetz zur Förderung von Mieterstromprojekten
nachzubessern. So erlaubt der vorliegende Gesetzesentwurf keine
finanzielle Unterstützung von so genannten Quartierslösungen, bei dem
der genutzte Strom vom Dach eines Nachbarhauses kommt. "Dies
beschränkt die großen Potenziale eines Mieterstromausbaus in
Deutschland", heißt es in einer Stellungnahme, die Greenpeace Energy
im Rahmen der offiziellen Anhörung an das
Bundeswirtschaftsministerium geschickt hat. Bereits Ende April soll
das neue Mieterstromgesetz im Bundeskabinett beraten und noch vor der
Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.
Das Gesetz lässt sich nach Ansicht der Energiegenossenschaft in
einem weiteren Punkt verbessern: Bislang werden Mieterstrommodelle
gegenüber der Eigenversorgung - bei der Stromerzeuger und
-verbraucher dieselbe Person sind - mit dem neuen Gesetz finanziell
schlechter gestellt. Mieterstrommodelle erhalten zwar eine neue,
direkte Förderung, die je nach Größe der genutzten Dach-Solaranlage
variiert. Allerdings müssen von jeder überschüssigen Kilowattstunde,
die Mieterstromprojekte in das allgemeine Stromnetz einspeisen,
pauschal 8,5 Cent EEG-Vergütung abgezogen werden. Während also bei
der Eigenversorgung nur 40 Prozent der EEG-Umlage vom
Anlagenbetreiber zu zahlen sind, muss der Betreiber einer
direktgeförderten Mieterstromanlage künftig umgerechnet bis zu 65
Prozent abführen. "Dieser höhere Abzug ist nicht plausibel. Damit
verfehlt das Ministerium das Ziel, beide Erzeugungsmodelle
gleichzustellen", sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und
Kommunikation bei Greenpeace Energy.
Er fordert zudem, bereits bestehende Mieterstromprojekte in die
künftige Fördermöglichkeit mit aufzunehmen: "Das würde die Leistung
all jener Mieterstrom-Pioniere anerkennen, die sich unter meist
unwirtschaftlichen Bedingungen für diese dezentrale und ökologisch
sinnvolle Erzeugung eingesetzt haben", so Keiffenheim. Bisher ist nur
die finanzielle Unterstützung von Neuanlagen vorgesehen.
Nach Einschätzung der Energiegenossenschaft muss das Gesetz zudem
an weiteren Stellen präzisiert werden, um rechtliche Klarheit für
Teilnehmer an Mieterstrommodellen zu schaffen: "Es fehlen eindeutige
Bemessungsgrundlagen für die Wohn- und Gewerbeanteile im Gebäude oder
für das Preisverhältnis zum örtlichen Grundversorgertarif - beides
ist aber Voraussetzung für eine Förderung von Mieterstrom ", sagt
Keiffenheim, "hier sollte die Bundesregierung nachbessern."
Grundsätzlich begrüßt auch Greenpeace Energy das Mieterstromgesetz
trotz der Kritikpunkte als Schritt in die richtige Richtung, da es
Mieterstrommodelle insgesamt erleichtert. Bisher waren diese Modelle
wegen der Belastung durch die EEG-Umlage meist nicht wirtschaftlich.
Der im Gesetz geplante neue Förderzuschlag kompensiert diese Hürde
zumindest in Teilen
Redaktioneller Hinweis: Die komplette Stellungnahme zum
Mieterstromgesetz finden Sie zum Download unter
www.greenpeace-energy.de/presse.html. Mehr zum Thema Mieterstrom
finden Sie unter www.sonneteilen.de.
Pressekontakt:
Michael Friedrich
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
Telefon 040 808 110 655
michael.friedrich@greenpeace-energy.de
www.greenpeace-energy.de
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Datum: 30.03.2017 - 10:43 Uhr
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