Lausitzer Rundschau: Offenheit und Transparenz
Zum Streit um die Kreisreform in Brandenburg
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Brandenburger Landesverfassungsgericht das Volksbegehren gegen die
Kreisgebietsreform auf Verfassungsmäßigkeit prüft. So halten
Ministerpräsident Dietmar Woidke und Innenminister Karl-Heinz
Schröter das Volksbegehren aus dem Bundestagswahlkampf heraus. Doch
wenn der Innenminister wirklich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
Volksbegehrens hat, ist die Prüfung durch Brandenburgs höchste
Richter legitim. So nämlich steht es im Gesetz. Wichtig ist es, dass
es bei solch einer Prüfung nicht zu unbotmäßigen Verzögerungen kommt.
Wichtig aber ist auch, dass die Landesregierung in so einem Fall den
Eindruck vermeidet, nur politisch zu taktieren. Das scheint
unmöglich. Schon viel zu lange laviert das Kabinett bei der Frage
herum, welche Veränderungen es an der Kreisreform geben soll. Will
die rot-rote Koalition ihr wichtigstes politisches Projekt irgendwie
retten, braucht es vor allem eines: Gnadenlose Offenheit und
Transparenz. Genau danach aber sieht es aber immer weniger aus.
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Datum: 06.04.2017 - 20:21 Uhr
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