Grüne: Berliner Zweckentfremdungsverbot gilt weiter
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Zweckentfremdungsverbot weiter anwenden.
Das sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im
Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger, am Freitag dem rbb-Inforadio:
"Das Gesetz gilt weiterhin. Es geht gerade nur noch um die Fälle, wo
fraglich ist, ob eine Rückwirkung in Ordnung ist oder nicht. Alle
anderen gesetzlichen Maßnahmen wie das Thema Leerstand werden
weiterhin angewandt."
Schmidberger betonte, dass sich die Regierungsparteien im
Koalitionsvertrag ohnehin darauf geeinigt hätten, das Gesetz zu
evaluieren und zu verbessern. "Wir Grünen hatten damals auch ein
anderes Gesetz eingebracht, weil wir das derzeitige Gesetz - es wurde
ja unter Rot-Schwarz gemacht - ohnehin nicht für so wirkungsvoll
hielten, weil zum Beispiel Abrisse mit dem Gesetz nicht verhindert
werden können."
Schmidberger reagierte damit auf die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das Gesetz dem
Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Es soll entscheiden, ob das
Verbot von Ferienwohnungen auch rückwirkend gelten darf.
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Datum: 07.04.2017 - 10:10 Uhr
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