Giftige Abgase aus Gartengeräten: Behörden weitestgehend untätig

Giftige Abgase aus Gartengeräten: Behörden weitestgehend untätig

ID: 1479954
(ots) - Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht jährliches
Länderranking handgeführter Maschinen - Marktüberwachung der
zuständigen Behörden ist unzureichend - Nur Bayern und Hessen
erhalten für 2016 die "Grüne Karte" - Über ein Drittel der
Bundesländer erhält die "Rote Karte" für weitgehende Untätigkeit

Handgeführte Maschinen mit Verbrennungsmotor wie Motorkettensägen,
Rasentrimmer und Freischneider stoßen zum Teil extrem hohe
Konzentrationen an giftigen Verbrennungsabgasen aus und belasten so
Mensch und Umwelt. Labortests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Jahr
2016 zeigen auf, dass von 33 untersuchten Geräten 80 Prozent zu hohe
Abgasemissionen aufwiesen. Negativer Spitzenreiter war eine am
schwedischen Markt gekaufte Motorsäge der Marke Garden mit über 600
Prozent Überschreitung des Grenzwerts für Kohlenwasserstoff (HC) +
Stickoxid (NOx). Negativer Spitzenreiter der am deutschen Markt
gekauften Geräte war ein auf der Internetplattform Amazon erworbener
Freischneider der Marke Nemaxx MT22 des Herstellers Bargain24 mit
über 350 Prozent Überschreitung des Grenzwerts für HC + NOx.

Die für die Marktüberwachung zuständigen Länderbehörden sind
gesetzlich dazu verpflichtet, die Einhaltung der
Immissionsschutzgesetze bei mobilen Maschinen zu kontrollieren. Ob
und wie sie dieser Aufgabe tatsächlich nachkommen, fragt die DUH seit
drei Jahren ab und bewertet dies mit "Grünen, Gelben und Roten
Karten".

Jedes Jahr sterben in Deutschland viele tausend Menschen vorzeitig
an den Folgen von Abgasen aus Verbrennungsmotoren. Dazu gehören auch
Gartengeräte mit Verbrennungsmotor. Trotz ihrer kleinen Größe sorgen
die zum Teil mit Überschreiten der Grenzwerte bis zu 600 Prozent
dafür, dass diese Geräte eine Gefahr für die Gesundheit der
Verbraucher darstellen. Zudem wird der Verbraucher getäuscht, indem


er nicht erkennen kann, ob ein Gerät die gesetzlichen Vorgaben
erfüllt oder nicht. Die von der DUH seit drei Jahren aufgedeckten
Missstände sind auch auf das weitgehende Versagen der meisten für die
Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden zurückzuführen. Über
Jahre hinweg wurde überhaupt nicht kontrolliert. Erst seitdem die DUH
diese Untätigkeit durch jährliche Umfragen dokumentiert, nach
tatsächlichen Überprüfungen nachfragt und jährlich neue
Abgasmessungen durchführt, hat sich die Situation leicht verbessert.
Allerdings zeigt die Auswertung der DUH-Umfrage in diesem Jahr: Nur
in Bayern und Hessen können die Bürger auf ein gewisses Tätigwerden
der Marktüberwachungsbehörden hoffen. Diese Länder haben
Verwaltungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die gegen
gesetzliche Vorgaben verstießen. Sie erhalten dafür die "Grüne
Karte".

Obwohl die Tests der DUH auch bei Produkten, die 2016 auf dem
Markt erhältlich waren, nach wie vor hohe Emissionsüberschreitungen
festgestellt hatten, verschlechterte sich die behördliche
Kontrollbilanz. Denn im Jahr zuvor erhielten noch drei Länder
(Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) die "Grüne
Karte".

Für 2016 wurden mehr "Gelbe Karten" vergeben als in den Jahren
zuvor. Die Hälfte der Länder (Baden-Württemberg, Brandenburg,
Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen
und Sachsen-Anhalt) erhält für die Kontrolle der Einhaltung formaler
Vorgaben die "Gelbe Karte". Dazu gehören die Überprüfung der
Typengenehmigungsnummer, die Sichtung technischer Unterlagen und eine
Prüfung, ob das sogenannte CE-Kennzeichen auf dem Produkt angebracht
ist. Allerdings verhängen diese Behörden keine Sanktionen wie
Bußgelder bei festgestellten Verstößen. Sechs Bundesländer erhalten
die "Rote Karte", da sie weder kontrollieren, noch Verstöße ahnden.
Hier zeigt sich eine kleine Verbesserung: 2015 waren es noch neun
Bundesländer, die gänzlich die Augen verschlossen.

"Wir brauchen endlich wirksame Kontrollen der amtlichen
Marktüberwachungsbehörden. Dass nur zwei von 16 Bundesländern
kontrolliert und festgestellte Verstöße mit Bußgeldern belegt haben,
zeigt noch viel Luft nach oben", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH hat auch das zuständige Bundesumweltministerium
aufgefordert, die Überarbeitung der 28.
Bundes-Immissionsschutzverordnung (28. BImSchV) voranzutreiben, um
den Ländern schnell den neuen Sanktionierungskatalog zur Verfügung zu
stellen. Einige Bundesländer machten ergänzend in ihren Antworten
darauf aufmerksam, dass unbedingt klare Vorgaben für die Verhängung
von Bußgeldern getroffen werden müssen, da dies in der europäischen
Verordnung noch nicht geregelt sei. Die DUH hatte bereits im Januar
konkrete Vorschläge an das Bundesumweltministerium geschickt und
wartet nun auf die Veröffentlichung des Gesetzesvorschlags.

Aufgrund der unzureichenden Marktüberwachungsaktivitäten der
Bundesländer und der Verzögerung in der Überarbeitung der 28.
BImSchV, wird die DUH auch in diesem Jahr eigene Messungen
handgeführter Gartengeräte durchführen. Hier sollen, wie im
vergangenen Jahr, zudem auch Geräte des französischen und
schwedischen Markts sowie erstmals des dänischen Markts einbezogen
werden, um einen größeren internationalen Vergleich zu ermöglichen.
"Die DUH empfiehlt Verbrauchern, beim Kauf die Geräte zu meiden, bei
denen die DUH bereits in den vergangenen Jahren Überschreitungen der
europaweit geltenden Grenzwerte festgestellt hat", warnt Agnes
Sauter, Leiterin des Verbraucherschutzes der DUH.

Hintergrund:

Für Deutschland regelte bislang die 28. Verordnung zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) das Inverkehrbringen von
mobilen Maschinen und wie viele Schadstoffe motorbetriebene
Gartengeräte ausstoßen dürfen. Seit 1. Januar 2017 ist die neue
europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU) Nr.
1628/2016 in Kraft. Sie trifft gegenüber der alten Richtlinie
weitergehende Vorgaben und Verantwortlichkeiten bei der
Marktüberwachung. Nach der EU-Verordnung haben die Mitgliedstaaten
einen gewissen Spielraum, was die Regelung von Sanktionen bei
Verstößen anbelangt. Die Sanktionen müssen allerdings wirksam,
verhältnismäßig und abschreckend sein. Die 28. BImSchV muss in diesem
Punkt so schnell wie möglich angepasst werden.

Die Novellierung der 28. BImSchV muss aus Sicht der DUH genutzt
werden, um fortbestehende Vollzugsprobleme in Deutschland zu
beseitigen. Mit der neuen EU-Verordnung wurden den
Marktüberwachungsbehörden Überwachungspflichten auferlegt, die
spezifischer sind als die entsprechenden Vorschriften der
Marktüberwachungsverordnung (EG) Nr. 765/2008. Trotzdem bleiben auch
nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch Defizite, die durch
weitergehende Vorgaben im nationalen Gesetz ausgeglichen werden
müssen. Dies betrifft zum einen die Pflicht, "angemessene Kontrollen"
und einen signifikanten Prozentsatz an regelmäßigen Labormessungen
und formalen Kontrollen pro zum Verkauf angebotener Produkte
durchzuführen. Zum anderen muss den Behörden ein wirksamer
Sanktionskatalog für Verstöße bereitgestellt werden.

Links:

Die Ergebnisse der Abgasuntersuchung 2017 finden Sie unter:
http://ots.de/hLdc5
Ergebnisse der Abgasuntersuchungen 2016: http://l.duh.de/c26vo
Ergebnisse der DUH-Umfrage 2015: http://l.duh.de/2dspe
Die Messergebnisse im Einzelnen: http://l.duh.de/mgartengtest
Projektseite:
http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/



Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
07732 9995-11, sauter@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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