Mitteldeutsche Zeitung: Wirtschaft
Arbeitsmarktforscher: Roboter führen nicht zu massiven Jobverlusten
ID: 1485495
Einschätzung des Arbeitsmarktforschers Ulrich Zierahn in Deutschland
nicht zu massiven Jobverlusten führen. "Viele Arbeitnehmer werden
beim Einsatz von Robotern an ihrem Arbeitsplatz sicher andere
Tätigkeiten im Unternehmen übernehmen", sagte der Ökonom vom Zentrum
für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim der in Halle
erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Wochenendausgabe). Die
Aufgaben und Berufsbilder würden sich aber ändern. Nach einer
ZEW-Studie sind zwölf Prozent der beruflichen Tätigkeiten oder
umgerechnet fünf Millionen Jobs in Deutschland durch den Einsatz von
intelligenten Robotern oder Softwaresystemen gefährdet. "Man darf
die technischen Potenziale aber nicht mit den tatsächlichen
Beschäftigungseffekten verwechseln", so Zierahn weiter.
Das deckt sich mit Zahlen der Agentur für Arbeit. "In
Sachsen-Anhalt könnten etwa 15 Prozent der Jobs sehr stark von der
Digitalisierung betroffen sein", sagte der Chef der
Landesarbeitsagentur, Kay Senius, der Mitteldeutschen Zeitung. Das
entspreche etwa 115 000 Arbeitsplätzen. Die kurze Erklärung dafür:
Intelligente Maschinen könnten bei diesen Jobs 70 Prozent der
Tätigkeit übernehmen.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.04.2017 - 02:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1485495
Anzahl Zeichen: 1584
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Halle
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 387 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: Wirtschaft
Arbeitsmarktforscher: Roboter führen nicht zu massiven Jobverlusten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).