Grosse-Brömer: Verdiente Ehrung für eine "Mutter des Grundgesetzes"
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Zum Tag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai wurde das
Bundestags-Gebäude an der Dorotheenstraße 88 in Berlin-Mitte nach
Helene Weber benannt. Dazu erklärt der 1. Parlamentarische
Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Michael Grosse-Brömer:
"Mit der Benennung eines Gebäudes nach Helene Weber ehrt der
Deutsche Bundestag eine bedeutende Demokratin und Frauenrechtlerin.
Nachdem sie 1919 bereits als Mitglied der Weimarer
Nationalversammlung an der Entwicklung der Weimarer Verfassung
beteiligt gewesen war, wurde sie nach dem Zweiten Weltkrieg als
Vertreterin der CDU in den Parlamentarischen Rat gewählt. Als eine
von vier Frauen wirkte sie dort an dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland mit und gilt als eine der "Mütter des
Grundgesetzes".
Von 1949 bis zu ihrem Tode war sie Mitglied des Deutschen
Bundestages. Als Parlamentarierin setzte sie sich mit Nachdruck für
familienpolitische Belange und die Gleichberechtigung der Frau ein.
Es war maßgeblich auf ihren Einfluss zurückzuführen, dass
Bundeskanzler Konrad Adenauer 1961 mit Elisabeth Schwarzhaupt
erstmals eine Frau mit der Leitung eines Bundesministeriums betraute.
Von 1948 bis 1958 war sie Vorsitzende der Frauenarbeitsgemeinschaft
von CDU und CSU, der Vorläufer-Organisation der heutigen Frauen
Union.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass in diesem Jahr mit
Helene Weber, den Sozialdemokraten Elisabeth Selbert und Otto Wels
sowie dem Zentrumspolitiker Matthias Erzberger vier historische
Persönlichkeiten für die Benennung von Bundestags-Gebäuden ausgewählt
wurden, die als Vorbilder für die demokratische Kultur der
Bundesrepublik Deutschland dienen."
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Datum: 23.05.2017 - 16:39 Uhr
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