Schiewerling: Weitere Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten
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Altersarmut geschützt
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur
Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Dazu erklärt
der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten wird mit dem am
heutigen Donnerstag beschlossenen Gesetz im Zeitraum von 2018 bis
2024 schrittweise vom 62. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Was
technisch klingt, bringt für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten
eine wichtige und spürbare Verbesserung mit sich.
Früher wurden Betroffene bei der Berechnung ihrer
Erwerbsminderungsrente so gestellt, als hätten sie bis zum 60.
Lebensjahr weiter gearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit hat
die Koalition bereits 2014 um zwei Jahre auf 62 Jahre erhöht. Für
neue Betroffene wird die Zurechnungszeit nun bis 2024 stufenweise um
weitere drei Jahre auf 65 Jahre verlängert. Je nach Rentenbeginn
bringen die beiden Gesetze dem Durchschnittsverdiener bis zu 140 Euro
mehr Rente im Monat.
Aus gesundheitlichen Gründen die Berufstätigkeit einschränken oder
sogar ganz aufgeben zu müssen, geht oft mit einem schweren
persönlichen Schicksalsschlag einher. Mit den am heutigen Donnerstag
beschlossenen Maßnahmen haben wir dafür gesorgt, dass
Erwerbsgeminderte deutlich besser vor Altersarmut geschützt werden
als bisher."
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Datum: 01.06.2017 - 17:01 Uhr
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