Weiß: Klare Regeln gegen Ausbeutung und Wettbewerbsverzerrung in der Fleischwirtschaft
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Der Deutsche Bundestag will heute das Gesetz zur Sicherung von
Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft beschließen. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Mit der Neuregelung, die heute als Artikel 30 des Gesetzes zur
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
verabschiedet werden soll, bieten wir anhaltenden Missständen in der
Fleischwirtschaft Einhalt. Das Einschreiten ist ordnungspolitisch
geboten. Wir schützen die überwiegend über Werkverträge tätigen
osteuropäischen Beschäftigten vor Ausbeutung durch die `schwarzen
Schafe´ der Branche und die seriös operierenden Betriebe und ihre
Beschäftigten vor Wettbewerbsverzerrung.
Auch Dank des öffentlichen Drucks von kirchlichen Organisationen
wie zum Beispiel Kolpingfamilien und von Pfarrgemeinden, von
Gewerkschaften und Bürgerinitiativen im Umfeld der Betriebe konnten
bereits 2015 die sechs größten Unternehmen der Branche zu einer
Selbstverpflichtung für faire Arbeitsbedingungen bewegt werden. Einer
der Marktführer, die Böseler-Goldschmaus GmbH, stellt darüber hinaus
in diesem Jahr vorbildhaft ganz auf eine Stammbelegschaft um. Einige
andere Firmen haben aber an ihrem Geschäftsmodell festgehalten, das
auf der systematischen Umgehung von Rechtsvorschriften, Unterlaufen
von Standards, dem Missbrauch von Werkverträgen und dem Verstecken
hinter Subunternehmerstrukturen beruht. Zudem gibt es immer wieder
Berichte über Fälle von Arbeitszeitbetrug sowie illegaler Abzüge für
Werkzeug und Schutzkleidung, des Nichtbezahlens von Umkleide- und
Wegezeiten oder der Umgehung von Beitragspflichten zur
Sozialversicherung.
Hierauf reagiert das Gesetz, damit in Zukunft für möglichst alle
Beschäftigten in der Branche faire Arbeitsbedingungen herrschen."
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Datum: 01.06.2017 - 16:20 Uhr
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