Rheinische Post: Kommentar /
Schleierfahndung auf dem Prüfstand
= Von Gregor Mayntz
ID: 1502418
Gerichtshofes zur anlasslosen Polizeikontrolle im grenznahen Bereich
(Schleierfahndung) hat das Zeug, zum Aufreger über weltfremde
Entscheidungen zu werden. Als dürfe ein souveräner Staat nicht mehr
kontrollieren, wer da über seine Grenzen kommt! Tatsächlich hat
Deutschland mit dem die Binnengrenzkontrollen einkassierenden Vertrag
von Schengen ein Stück Souveränität abgegeben. Das war, wie wir heute
wissen, voreilig. Erst hätte die Kontrolle der Außengrenzen
sichergestellt sein müssen. Das wird seit anderthalb Jahren mühevoll
nachgeholt. Doch hat wenigstens in 13 Bundesländern die
Schleierfahndung die Grenzkontrollen abgelöst. Über Ländergrenzen
aktive Verbrecher sollen damit rechnen müssen, auf den einschlägigen
Routen doch der Polizei ins Netz zu gehen. Das hat das Gericht nicht
demontiert. Es verlangte lediglich Regelungen, wonach bei der
Schleierfahndung weder so intensiv noch so häufig oder selektiv
überprüft wird, dass die Kontrollen der Vor-Schengen-Zeit durch die
Hintertüre zurückkommen. Ein Amtsrichter in Kehl muss die Erlasslage
beurteilen. Sollten Vorgaben fehlen, muss eben nachgebessert werden.
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Datum: 21.06.2017 - 20:50 Uhr
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