Streit um Mischpreise für AMNOG-Arzneimittel: Gesetzgeber muss handeln
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Berlin-Brandenburg an den Gesetzgeber ist eindeutig: Er ist
aufgefordert, den Umgang mit dem "Mischpreis" zu klären Dr. Norbert
Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
der Pharmazeutischen Industrie (BPI): "Ohne eine Klarstellung im SGB
V ist zu befürchten, dass neue Arzneimittel auch dann nicht verordnet
werden, wenn sie für bestimmte Patientengruppen einen Zusatznutzen
gezeigt haben." Gestern hatte das LSG in Potsdam im
Hauptsacheverfahren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der praktizierten
Bildung von Erstattungspreisen für AMNOG-Arzneimittel auf Basis einer
Mischkalkulation geäußert. Neben der Rechtsunsicherheit für Ärzte
droht vor allem eine echte Versorgungslücke für Patienten. "Wenn
Mediziner bei Mischpreisen für Patientengruppen verordnen, für die
ein Zusatznutzen - noch - nicht gezeigt wurde, laufen sie Gefahr, in
Regress genommen zu werden. Das ist für Arzneimittel mit Mischpreis
bei jedem dritten Patienten der Fall", so Gerbsch. "Die Ärzteschaft
wird dieses Risiko kaum eingehen."
Die Konsequenzen für den BPI sind daher eindeutig. Gerbsch: "Ohne
gesetzliche Klarstellung steht die AMNOG-Preisfindung und damit die
Versorgung mit den betroffenen Arzneimitteln auf dem Spiel. Der
Gesetzgeber muss handeln und jetzt die Zulässigkeit und die
Wirtschaftlichkeit des Mischpreises im SGB V eindeutig regeln. Sonst
werden Patienten zukünftig keinen geordneten Zugang mehr zu wichtigen
Arzneimittelinnovationen haben."
Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
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Datum: 29.06.2017 - 09:07 Uhr
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