neues deutschland: Kommentar: Demonstrationen gegen den G-20-Gipfel
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im Karlsruher Brokdorf-Urteil von 1985 über das Recht zu
Demonstrieren, »versammlungsfreundlich zu verfahren.« Was man in
Hamburg beobachten kann, ist nicht nur unfreundlich. Es ist in Teilen
rechtswidrig. Die Polizei hat sich gegen G20-Kritiker selbst
ermächtigt und über eine Gerichtsentscheidung hinweggesetzt. Beamte
haben eine zu diesem Zeitpunkt erlaubte Versammlung blockiert und
Demonstrierende schikaniert. Dass nun Rufe nach dem Rücktritt des
Innensenators laut werden, ist verständlich. Doch selbst wenn in
diesem Fall der Fisch vom Kopfe her besonders stinkt - das Problem
ist auch jener geistige Ausnahmezustand, in dem es möglich wurde,
praktisch allen G20-Kritikern das Label »potenziell gewalttätig«
anzuheften. Das Schlafverbot für die Camps wird ja nicht nur mit dem
Schutz einer Grünanlage begründet. Sondern mit Angstszenarien, die
die Zahl der angeblich »Gewaltbereiten« von Mal zu Mal größer werden
und den ganzen G20-Protest zu einem Akt der »Störung und Zerstörung«
zusammenschrumpfen lassen. Manche Medien spielen das Spiel gern mit.
Manche Aktivisten auch. Doch selbst das, also Regelbruch einzelner
Demonstrierender, kann nicht gegen den jedem Staatsbürger
garantierten Schutz der Versammlungsfreiheit in Stellung gebracht
werden. Auch das lässt sich im Brokdorf-Beschluss nachlesen. Hamburg
hat eine Polizeiführung, der das offenbar egal ist. Und einen
Innensenator, der mindestens ein Zelt vor dem Kopf hat.
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Datum: 03.07.2017 - 17:36 Uhr
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